Urlaub im Praktikum - In diesen Fällen haben Praktikanten Anspruch auf Urlaubstage
Im Laufe der Schulzeit, des Studiums oder bei der Suche nach einem geeigneten Beruf haben die meisten Menschen schon ein Praktikum absolviert. Aber ab wann stehen einem als Praktikant eigentlich Urlaubstage zu?
Davon kann der Urlaubsanspruch für Praktikanten abhängen
Ein Praktikum soll vor allem Schülern und Studierenden einen Einblick in die Berufswelt und die angestrebte Berufstätigkeit ermöglichen. Ob einem im Laufe eines Praktikums auch Urlaubstage zustehen, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Zunächst einmal ist die Art des Praktikums (freiwillig oder Pflichtpraktikum) ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch, erklärt das Karrierenetzwerk Absolventa auf der eigenen Website Praktikum.info. Jedoch spielen auch die Dauer des Praktikums, die spezifischen Regelungen im Unternehmen und das eigene Alter eine Rolle. Allgemein gilt für alle Arten von Praktika, dass solche Praktikanten, die noch minderjährig sind, auf jeden Fall Anspruch auf Urlaubstage haben. Die genaue Menge an Urlaubstagen hängt dabei vom Alter und der Dauer des Praktikums ab. Im Falle eines Praktikanten, der zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, sind es zum Beispiel mindestens 30 Tage jährlich.
Urlaubsanspruch bei freiwilligen Praktika
Auch Beschäftigte, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, haben einen Anspruch auf Urlaubstage, erklärt Absolventa weiter. Bei einer Praktikumsdauer ab sechs Monaten und einer Fünf-Tage-Woche hat man laut Bundesurlaubsgesetz § 26 BBiG Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr, so Absolventa. Im Falle einer Sechs-Tage-Woche sind es sogar 24 Urlaubstage im Jahr. Da die meisten Praktika jedoch kein ganzes Jahr andauern, werden die zustehenden Urlaubstage auf die einzelnen Monate heruntergerechnet, um so zu ermitteln, wie viel Urlaub dem Praktikanten tatsächlich zusteht. Eine Ausnahme vom Urlaubsanspruch bei freiwilligen Praktika gibt es nur, wenn der Praktikant nur als Beobachter am Arbeitsalltag teilnimmt, also nicht selbst aktiv in den Arbeitsprozess eingebunden ist. In solchen Fällen kann der Urlaubsanspruch erlöschen.
Urlaubsanspruch bei Pflichtpraktika
Bei einem Pflichtpraktikum, welches zum Beispiel im Zuge der Schulausbildung oder des Studiums absolviert wird, hat man jedoch keinen Anspruch auf Urlaub, erklärt Absolventa. Bei einem Pflichtpraktikum stehen also die Schule oder das Studium im Vordergrund, wovon das Praktikum lediglich einen bestimmten Teil ausmacht. Rechtlich gesehen ist man während eines Pflichtpraktikums auch kein Arbeitnehmer, sondern weiterhin Schüler oder Student. In einigen Unternehmen kann man sich jedoch einige Urlaubstage aushandeln. Zu bedenken ist dabei aber, dass ein Pflichtpraktikum eine bestimmte Dauer haben muss, bei welcher die Urlaubstage nicht eingerechnet werden.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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