So errechnet sich der Urlaubsanspruch von Minijobber
Für Minijobber gelten bei der Urlaubsberechnung die gleichen Mindestbestimmungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Ein Überblick.
Mindestanspruch trifft auch auf Minijobber zu
Die Arbeitszeit von Minijobbern verteilt sich oft unregelmäßig auf die verschiedenen Wochentage. Nichtsdestotrotz steht Minijobbern der gleiche Anspruch auf Urlaub zu, wie vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern. Laut Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmern mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer sechs Tage Woche und 20 Werkstage Urlaub bei fünf Werktagen pro Woche im Jahr zu. Das Besondere beim Minijob ist es, dass es nicht darauf ankommt, wie viele Stunden der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin absolviert, sondern an wie vielen Tagen gearbeitet wird. Der Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz geht davon aus, dass Arbeitnehmer an sechs bzw. fünf Tagen pro Woche arbeiten. Sollte der Minijobber nun an weniger als sechs Tagen pro Woche arbeiten, was der Regelfall sein dürfte, muss der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet werden.
Formel zur anteiligen Berechnung
Die Anzahl der Tage, an denen der Minijobber arbeitet, muss laut Minijob-Zentrale mit 24 multipliziert und dann durch sechs geteilt werden, um auf den entsprechenden Urlaubsanspruch zu kommen. Sollte der Minijobber nur an zwei Tagen pro Woche arbeiten, steht ihm nur ein Anspruch von acht Tagen im Jahr zu. Sollte bei der Rechnung ein Bruch übrigbleiben, der mindestens einem halben Urlaubstag entspricht, wird er zu einem vollen Urlaubstag aufgerundet.
Wird unregelmäßig gearbeitet, kommt es bei der Berechnung auf die Arbeitstage pro Jahr an. Außerdem ist es wichtig, wie viele Tage in der Woche andere Arbeitnehmer regulär bei dem Arbeitgeber arbeiten. "Wird im Unternehmen allgemein an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt", so die Minijob-Zentrale. Zur Berechnung muss dann die individuelle Arbeitszeit mit den gesetzlichen Urlaubstagen pro Jahr multipliziert und anschließend durch entweder 260 oder 312 dividiert werden.
Redaktion finanzen.net
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