Nach Thomas-Cook-Pleite: So sollte man als Urlauber jetzt reagieren
Wer über Thomas Cook gebucht hat, für den ist sein Urlaub buchstäblich ins Wasser gefallen. Nachdem nun auch die deutsche Tochter Insolvenz angemeldet hat, sind auch deutsche Urlauber betroffen. Wie Sie jetzt reagieren sollten.
Da freut man sich wochen-, wenn nicht gar monatelang auf den heißersehnten Urlaub oder gar die Flitterwochen und dann das: Der Reiseveranstalter geht pleite, die Reise kann nicht stattfinden. Dies ist einer Unmenge von Thomas Cook-Kunden passiert. In Deutschland gehören neben der Marke Thomas Cook auch die Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen dazu. Wie Urlauber die über eine dieser Marken gebucht haben nun reagieren sollten.
Viele gestrandete Urlauber schon zurückgeholt
Geschätzte 140.000 Urlauber waren zum Zeitpunkt der Insolvenzbeantragung mit einem der betroffenen Unternehmen unterwegs. Die meisten von ihnen sollen schon wieder zurückgeholt worden sein, nur wenige Tausend werden noch länger im Urlaubsland bleiben, davon einige Langzeiturlauber, teilte der Sprecher des Thomas Cook-Versicherers Zurich Insurance Bernd Engelien gegenüber dpa mit.
Urlauber, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, haben allerdings das Nachsehen. Für sie ist der Urlaub Geschichte. Das einzige, worauf sie hoffen können, ist eine Rückerstattung ihrer bereits bezahlten Reisekosten. Doch dass tatsächlich alle Thomas Cook-Kunden ihr Geld wiedersehen, ist wohl mehr ein Wunschdenken als die zu erwartende Realität.
Versicherungssumme bei 110 Millionen Euro gedeckelt
Denn die Versicherungssumme, die Zurich Insurance für Insolvenzfälle bereitstellt, beträgt lediglich 110 Millionen Euro. Aus diesem Topf müssen alle pleitegegangenen Reiseunternehmen gemeinsam schöpfen. Die Deckelung gilt pro Geschäftsjahr. Um für die Kosten aller Reisenden aufzukommen, wird diese Summe voraussichtlich lange nicht reichen, wie auch Zurich-Sprecher Engelien äußert: "Sie können davon ausgehen, dass dies bei Weitem nicht reicht".
So schätzte beispielsweise der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros die anfallenden Kosten auf ungefähr 300 bis 400 Millionen Euro, wie die WirtschaftsWoche schreibt. Die Höchstsumme für den Insolvenzfall bei 110 Millionen Euro ist übrigens von der Seite des Staates aus festgelegt. Verbraucherzentralen hatten bereits 2017 eine Erhöhung des Höchstsatzes auf 250 Millionen Euro gefordert - dies wurde jedoch nicht umgesetzt.
Sicherungsschein bei Pauschalreisen gültig
Aus dem Versicherungstopf werden zunächst einmal die Rückführungskosten für die Urlauber bezahlt, die sich zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags bereits im Destinationsland befanden. Für diese mussten neue Rückflüge gebucht werden, außerdem werden Hotelrechnungen für jene, die im Urlaub "gestrandet" sind - weil sie ihren eigentlichen Rückflug nicht antreten konnten - gezahlt. Wer seinen Urlaub bisher eigentlich noch vor sich hat, sollte jetzt aber am besten so schnell wie möglich handeln.
Dafür brauchen Urlaubsbucher auf jeden Fall ihren Sicherungsschein. Dieser ist entweder in der Buchungsbestätigung enthalten oder dort im Anhang oder angeheftet zu finden. Mit diesem Sicherungsschein belegt der Reiseveranstalter, dass die erhaltenen Kundengelder versichert sind. Aber Achtung: Pauschal gibt es diesen Sicherungsschein nur bei Pauschalreisen, wer individuell reist, sollte sich separat erkunden, ob er Flug oder Hotel nutzen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Individualtouristen grundsätzlich einen Kostenrückerstattungsanspruch, allerdings nicht über den Versicherer sondern über den Insolvenzverwalter. Momentan ist unklar, ob dieser in solch einem Fall die Kosten komplett erstattet.
Pauschaltouristen mit einem Sicherungsschein sollten allerdings schnell handeln. Dafür müssen sie sich an den von der Zurich Insurance beauftragten Dienstleister Kaera wenden, wie Thomas Cook letzte Woche in einer Mitteilung erklärte. Auf der Website des Dienstleisters ist ein Formular zur Geltendmachung von Ansprüchen zu finden. Inwieweit diese jedoch tatsächlich erstattet werden können, ist aufgrund der zu geringen Versicherungssumme momentan noch unklar. Übrigens: Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift im Insolvenzfall nicht. Auf diese Sicherung können sich Thomas Cook-Bucher deshalb auch nicht verlassen.
Redaktion finanzen.net
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Analysen zu Thomas Cook
Datum | Rating | Analyst | |
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23.09.2019 | Thomas Cook Equal weight | Barclays Capital | |
21.05.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
12.05.2015 | Thomas Cook Outperform | Credit Suisse Group | |
01.04.2015 | Thomas Cook Neutral | Nomura | |
01.04.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
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21.05.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
12.05.2015 | Thomas Cook Outperform | Credit Suisse Group | |
01.04.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
23.01.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
14.01.2015 | Thomas Cook overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
23.09.2019 | Thomas Cook Equal weight | Barclays Capital | |
01.04.2015 | Thomas Cook Neutral | Nomura | |
18.03.2015 | Thomas Cook Equal-Weight | Morgan Stanley | |
11.03.2015 | Thomas Cook Neutral | Citigroup Corp. | |
28.11.2014 | Thomas Cook Hold | Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) |
Datum | Rating | Analyst | |
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16.02.2015 | Thomas Cook Sell | Goldman Sachs Group Inc. | |
22.01.2015 | Thomas Cook Underperform | BNP PARIBAS | |
13.12.2013 | Thomas Cook verkaufen | Nomura | |
28.03.2013 | Thomas Cook Group verkaufen | Nomura | |
13.02.2013 | Thomas Cook Group verkaufen | BNP PARIBAS |
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