Unfreiwillig in Rente

Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ab einem bestimmten Alter zwangsverrenten?

01.12.22 06:25 Uhr

Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ab einem bestimmten Alter zwangsverrenten? | finanzen.net

Für viele Arbeitnehmer ist der Renteneintritt ein herbeigesehntes Ziel. Es gibt jedoch auch jene, die gerne jenseits des Renteneintrittsalters im Betrieb bleiben würden. Sind diese verpflichtet in Rente zu gehen, wenn der Chef sie dazu auffordert?

Ist der Renteneintritt Pflicht?

Rückt das Renteneintrittsalter von Beschäftigten näher, würden Vorgesetzte diese manchmal lieber früher als später in die Rente entlassen, um den Weg für die neue, junge Generation freizumachen. Das ist jedoch nicht möglich, wenn dieser Wunsch einseitiger Natur ist. Vorgesetzte können ihre Mitarbeiter nicht ab einem bestimmten Alter in "Zwangsrente" schicken, außer es bestehen vertragliche Rahmenbedingungen, die den Verrentungsprozess definieren. Eine gesetzlich vorgegebene Pflicht, überhaupt in Rente gehen zu müssen, gibt es nämlich nicht.

Rentenklauseln im Arbeitsvertrag

Viele Arbeitsverträge beinhalten Klauseln, die Regelungen für den Renteneintritt vorgeben. So ist es also arbeitsrechtlich durchaus erlaubt und üblich, einen Vertrag mit der Bestimmung zu versehen, dass das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie dem Bezug der Altersrente einhergeht. Zulässig sind diese Regelungen jedoch nur, wenn in dem festgelegten Alter in der Regel Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente besteht.

Anders verhält es sich bei Kündigungen von Arbeitsverträgen, die keine derartigen Klauseln enthalten. Eine Kündigung mit dem Ziel, den Arbeitnehmer in die Rente zu entlassen, gilt dann nicht nur als altersdiskriminierend, sondern könnte auch Schmerzensgeldklagen nach sich ziehen. Eine Lösung wäre es, den ursprünglichen Arbeitsvertrag mittels eines Aufhebungsvertrags außer Kraft zu setzen, wobei für diese Vorgehensweise ein gegenseitiges Einverständnis erforderlich ist. Da Arbeitnehmer häufig die Arbeit weiterführen wollen, um mehr Geld zur Verfügung zu haben, müssen für die Durchsetzung eines solchen Aufhebungsvertrags in den meisten Fällen Anreize geschaffen werden.

Auf der sicheren Seite sind beide Parteien also nur, wenn bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Klarheit bezüglich der Rentenregelung geschaffen wird, sodass auch in solchen Fällen gilt: Transparenz sowie Regulierungen im Vorfeld vermeiden potenzielle Streitfälle, Klagen und Konflikte.

Inna Warkus / Redaktion finanzen.net

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