Unbezahlte Arbeitszeit

Flugbegleiter: Arbeit am Boden bleibt unvergütet

16.02.24 06:35 Uhr

Flugbegleiter: Arbeit am Boden bleibt unvergütet | finanzen.net

Flugbegleiter sind ein wesentlicher Bestandteil der Luftfahrt. Sie sind nicht nur für die Sicherheitshinweise in einem Flugzeug zuständig, sondern sorgen auch dafür, dass sich alle Fluggäste ab dem Betreten des Flugzeuges wohl fühlen. Trotzdem werden Flugbegleiter häufig nur für genau die Zeit bezahlt, die sie in der Luft verbringen.

Das verdienen Flugbegleiter

Für viele klingt der Beruf der Flugbegleiter nach einem wahrgewordenen Traum. Einige von ihnen bereisen innerhalb kürzester Zeit die ganze Welt. Anders als bei anderen Berufen verdienen Flugbegleiter während ihrer Ausbildungszeit jedoch meistens kein Geld. Im Gegenteil: Je nach Airline ist die maximal sechs Monate lange Ausbildung nicht nur unbezahlt, sondern kostet sogar Geld, wie Merkur berichtet. Für bereits ausgebildete Flugbegleiter spielt die Airline, bei der sie arbeiten, eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, was sie verdienen. Ein Vergleich: Laut Business Insider verdienen Flugbegleiter von US-amerikanischen Airlines im Durchschnitt 44.490 Euro. Das Jahresgehalt von Flugbegleitern hiesiger Fluggesellschaften beträgt bis zu 45 Prozent weniger.

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Bei Verspätung bleibt die Bezahlung aus

In dem Buch "Wir haben soeben unsere Reiseflughöhe vergessen: Eine Stewardess erzählt" von Heather Poole, berichtet die Flugbegleiterin von ihren Erlebnissen im Beruf. Dabei legt sie etwas offen, was vielen Menschen unklar ist: Solange die Flugzeugtüren geöffnet sind, werden Flugbegleiter nicht bezahlt. Und auch die Arbeit, die beim Check-in und beim Boarding verrichtet wird, ist unvergütet. Das Flugbegleiter nur für die Stunden bezahlt werden, die sie in der Luft verbringen, hat zur Folge, dass Flugbegleiter in manchen Fällen bei Flugverspätungen mehrere Stunden unbezahlt bleiben.

Diese Anforderungen müssen Flugbegleiter erfüllen

Wer trotzdem eine Karriere als Flugbegleitung anstrebt, sollte einige festgelegte Kriterien erfüllen, die durch ihr besonderes Arbeitsumfeld in recht engen Flugzeugen resultieren. Am Beispiel der Lufthansa zählt Karrieresprung einige dieser Kriterien auf. Darunter unter anderem, dass man eine Körpergröße zwischen 1,60 Metern und 1,95 Metern haben sollte. Außerdem sollte man ein "angemessenes Körpergewicht" und eine Sehschärfe zwischen +/-5 Dioptrien verfügen. Zu den eigenen Fähigkeiten sollte zum Beispiel gehören, dass man sicher schwimmen und Deutsch und Englisch fließend sprechen kann. Weniger gern gesehen seien im Beruf sichtbare Tattoos oder Piercings.

E. Schmal / Redaktion finanzen.net

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