Neuwagenkauf: So können Autokäufer bei den Überführungskosten sparen
Ein Neuwagenkauf erlaubt häufig eine individuelle Konfiguration des Fahrzeugs - ganz nach den Vorstellungen des jeweiligen Kunden. Zusätzlich zum Kaufpreis kommen dabei häufig Überführungskosten hinzu - ein Kostenblock, der sich nicht immer als transparent erweist.
Laut einer Untersuchung des Automobilclubs ADAC erscheinen Kunden die Überführungskosten für neuerworbene PKW in vielen Fällen als überdurchschnittlich hoch und oftmals sogar willkürlich. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 400 und 1.000 Euro und können bis zu zehn Prozent des Listenpreises ausmachen.
Überführungskosten sind verhandelbar
Im Rahmen der Überführungskosten kommen Autokäufer für den Transport vom Werk zum Händler, die Transportversicherung, die Innen- und Außenreinigung sowie die Übergabeinspektion beim Händler auf. Allerdings verlangen laut ADAC die meisten Hersteller solche Überführungskosten auch bei einer Werksabholung. Aus diesem Grund sollten sich Autokäufer bereits vor Unterschrift des Kaufvertrags über diesen Kostenblock informieren.
Das Portal "bussgeldkatalog.org" rät, die Konditionen individuell auszuhandeln, zumal diese nicht festgelegt und die jeweiligen Beträge grundsätzlich verhandelbar sind. Hierbei bietet sich Autokäufern die Möglichkeit, Extraleistungen wie beispielsweise die Tankbefüllung, Fußmatten oder die Erledigung notwendiger Formalitäten für die Zulassung auszuhandeln, um diese im Gegenzug für die Bezahlung von Überführungskosten zu erhalten. Absprachen dieser Art sollten dabei in den Kaufvertrag aufgenommen werden, um ihre Durchführung sicherzustellen und potenzielle Kostenfallen zu vermeiden.
Sind Händler nicht gewillt, Handlungsbereitschaft und Entgegenkommen walten zu lassen, können gegebenenfalls andere Händler aufgesucht werden, die vorteilhaftere Angebote, Verhandlungsmöglichkeiten oder Gesamtpakete bieten. All diese Aspekte zählen laut "Autokauf.org" zu den Gründen, die Überführungskosten bei der Preisverhandlung zu thematisieren.
ADAC für mehr Klarheit und Transparenz bei den Überführungskosten
Der ADAC fordert Händler zu einer Erhöhung der Transparenz bei den Überführungskosten auf, sodass sich Verbraucher auf den angegebenen Endpreis - ohne überraschende Kosten - verlassen können sollen. Auch der Europäische Gerichtshof sowie der Bundesgerichtshof gesellen sich zur Haltung des Automobilclubs dazu und ändern dafür die entsprechende Richtlinie dahingehend, dass der in einer Anzeige genannte Verkaufspreis alle unvermeidbaren und unvorhergesehenen Kosten enthalten muss, für die Verbraucher letztlich aufkommen müssen. In der Praxis sieht das laut dem Vergleichsportal "Check24" etwas anders aus: Demnach weisen Werbungen auf die Überführungskosten in den meisten Fällen nur im Kleingedruckten mittels eines Sternchens oder Fußnoten hin. In Autohäusern werden Preisschilder häufig mit dem Zusatz "zuzüglich Überführungskosten" versehen.
Für Gebrauchtfahrzeugen, die sich ohnehin bereits beim Kfz-Händler befinden, fallen im Regelfall keine Überführungskosten an.
Philipp Beißwanger / Redaktion finanzen.net
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