Tipps für E-Autofahrer: So kann man mit der Wallbox Geld verdienen
Die Europäische Union will den Verkehrssektor dekarbonisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Besitz von E- sowie Plug-in-Hybrid-Autos zusätzlich gefördert.
Der Ausstoß von Kohlendioxid in die Atmosphäre soll deutlich reduziert werden. Um Elektroautos, die in der Anschaffung deutlich teurer als vergleichbare Pkw mit Verbrennungsmotor sind, attraktiver zu machen, können Wallboxbesitzer gleich zweimal Geld über den Treibhausgasquotenhandel erhalten. Dies berichtet "heise" mit Verweis auf die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001.
Zusätzliche Option
Die Mineralölwirtschaft soll durch die Treibhausgasquote dazu motiviert werden, mehr erneuerbare Energien einzusetzen, um dadurch die Energiewende im Verkehr voranzutreiben. Besitzer von batterieelektrischen Autos (BEV - Battery Electric Vehicle) konnten in diesem Zusammenhang bereits über den Handel mit CO₂-Äquivalenten eine jährliche Pauschalzahlung erhalten. Dieser Handel erfolgte über Serviceanbieter und bringt je nach Anbieter bis zu 400 Euro pro Jahr ein.
Neu hinzu kommt jetzt eine weitere Option: Wer eine Wallbox besitzt, kann für den dort geladenen Strom Geld, und zwar rund zehn Cent pro Kilowattstunde, bekommen. Davon profitieren auch Halter von Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV - Plug-in Hybrid Electric Vehicle), die bisher ausgeschlossen waren. Das Prinzip ist bereits bei Betreibern öffentlicher Ladestationen etabliert, nun wird das Modell aber auch auf Privatpersonen übertragen.
Das bedeutet also, dass Halter batterieelektrischer Autos, die zusätzlich eine Wallbox angebracht haben, zweimal Geld über den Treibhausgasquotenhandel kassieren können - erstens die Pauschalzahlung und zweitens für den tatsächlich geladenen Strom.
So funktioniert es
Der Nutzer meldet hierzu lediglich einem Drittanbieter die Höhe der geladenen Kilowattstunden. Und schon wird der an der eigenen Wallbox gezapfte Strom von diesem Drittanbieter in den CO₂-Handel eingebracht.
Voraussetzung ist, dass die Wallbox formal als öffentlich deklariert wird, allerdings taucht sie in keinem Verzeichnis auf, wenn der Nutzer das nicht will. Da es jedem Nutzer selbst überlassen bleibt, ob er seine Wallbox in Onlineverzeichnissen veröffentlicht, wird dies schwerlich jemand tatsächlich machen. Um die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) formal einzuhalten reicht es aus, wenn man theoretisch festlegt, dass die eigene Wallbox eine Minute am Tag für jedermann zugänglich ist. Tatsächlich passiert lebenspraktisch einfach gar nichts, so "heise".
Kritiker bemängeln an der neuen Regelung, dass es lediglich auf Vertrauen basiert. So müssen die Angaben zu den geladenen Kilowattstunden gegenüber dem Tradingportal nicht nachgewiesen werden. Das Umweltbundesamt (UBA) prüft lediglich mittels Stichproben.
Redaktion finanzen.net
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