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Trinkgeld per Kartenzahlung: Kommt das Geld wirklich an?

17.06.24 22:47 Uhr

Bei Kartenzahlung Trinkgeld geben: Das gilt es zu beachten | finanzen.net

Oftmals wird bei einer Kartenzahlung im Restaurant der Betrag aufgerundet, um ein Trinkgeld zu geben. Kommt das Geld aber wirklich an und wird es steuerlich anders behandelt als Bargeld?

Kartenzahlungen pro Einwohner in Deutschland im Vergleich sehr niedrig

In Deutschland ist die Nutzung von Karten- oder Mobilgerätezahlungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch weniger verbreitet. Eine Statista-Studie aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Deutschland mit durchschnittlich 99,3 Kartenzahlungen pro Kopf im europäischen Vergleich weit abgeschlagen ist, während Litauen mit 440 Zahlungen pro Einwohner die Liste anführt. Diese geringere Verbreitung von Kartenzahlungen kann insbesondere bei der Abwicklung von Trinkgeldern zu Verunsicherungen führen.

Trotz der traditionellen Vorliebe für Bargeldzahlungen in Deutschland gewinnen Kartenzahlungen zunehmend an Akzeptanz. Laut Daten der Österreichischen Nationalbank (OeNB) von 2022 haben Kartenzahlungen im Euroraum mit 46 Prozent der Transaktionswerte erstmals die Bargeldzahlungen, die 42 Prozent ausmachen, übertroffen. Moderne Kassensysteme erleichtern das Bezahlen der Gesamtrechnung inklusive eines Trinkgelds per Karte, wobei sie verschiedene Mehrwertsteuersätze berücksichtigen. Nichtsdestotrotz bleibt es weiterhin möglich, Trinkgelder auch bar zu entrichten.

Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei

Trinkgelder, die in einen gemeinsamen Topf eingezahlt und anschließend unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden, sind in der Regel steuerpflichtig. Der Grund dafür ist, dass Trinkgeld nur dann steuerfrei ist, wenn es direkt von einem Kunden an eine spezifische Person übergeben wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Trinkgeld in bar oder auf elektronischem Weg gegeben wird. Trinkgelder, die an den Betriebsinhaber fließen, unterliegen dagegen der Steuerpflicht. Dennoch sind Trinkgelder laut Paragraf 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EstG) steuerfrei, sofern sie freiwillig und zusätzlich zum eigentlichen Rechnungsbetrag entrichtet werden. Moderne Kassensysteme im Gastgewerbe können den Trinkgeldanteil ohne Mehrwertsteuer kenntlich machen, sodass sichergestellt wird, dass auch wirklich keine Steuer abgezogen wird.

Redaktion finanzen.net

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