Testament

Nachlass verwalten: Testament richtig aufbewahren - So geht’s

05.03.25 23:23 Uhr

Testament sicher aufbewahren: Experten-Tipps | finanzen.net

Ein Testament stellt sicher, dass der letzte Wille umgesetzt wird. Eine unsachgemäße oder unsichere Aufbewahrung kann jedoch dazu führen, dass es ungültig wird oder nicht berücksichtigt wird. Eine rechtzeitige und durchdachte Hinterlegung verhindert Missverständnisse und stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall aufgefunden wird.

Warum die richtige Aufbewahrung des Testaments entscheidend ist

Ein Testament entfaltet seine Wirkung nur, wenn es nach dem Tod des Erblassers aufgefunden und eröffnet wird. Unsachgemäße Lagerung kann dazu führen, dass es verloren geht, beschädigt oder sogar absichtlich zurückgehalten wird. Zudem ist ausschließlich das Original rechtsgültig, während eine Kopie keine rechtliche Bindung hat. Es besteht das Risiko, dass ein Testament im privaten Umfeld verschwindet oder absichtlich unterschlagen wird, wenn es nicht offiziell hinterlegt wurde. Eine sichere Aufbewahrung trägt dazu bei, solche Probleme zu vermeiden.

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Private Aufbewahrung des Testaments

Viele Menschen entscheiden sich für eine private Aufbewahrung ihres Testaments, beispielsweise in einem Schreibtisch, einem Safe oder einem Bankschließfach. Diese Methode ermöglicht jederzeitige Änderungen ohne formale Hürden und erspart den Gang zum Notar oder Nachlassgericht.

Allerdings birgt diese Form der Verwahrung erhebliche Risiken. Wird das Testament an einem Ort aufbewahrt, den niemand kennt, besteht die Gefahr, dass es im Erbfall nicht gefunden wird. Bei Lagerung in einem Bankschließfach kann der Zugang problematisch werden, falls keine bevollmächtigte Person existiert. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass das Dokument beschädigt, entwendet oder absichtlich vernichtet wird. Eine private Aufbewahrung kann dazu führen, dass ein Testament unentdeckt bleibt oder nicht anerkannt wird. Es wird daher empfohlen, mindestens eine Vertrauensperson über den genauen Aufbewahrungsort zu informieren. Nach Einschätzung von herzstiftung.de sollte eine Kopie des Testaments bei einer weiteren vertrauenswürdigen Stelle hinterlegt werden, etwa bei einem Notar oder einer anderen verlässlichen Person. Allerdings ersetzt eine Kopie nicht das Original, das für die Eröffnung des Nachlasses erforderlich ist.

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Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht als sichere Alternative

Eine besonders sichere Methode ist die amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht. Hier wird das Dokument hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt.

Die amtliche Hinterlegung bietet mehrere Vorteile. Das Testament kann nicht verloren gehen, beschädigt oder manipuliert werden. Es wird nach dem Tod des Erblassers automatisch eröffnet und in den Nachlassprozess eingebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille berücksichtigt wird. Laut web.de fallen für diesen Service einmalige Gebühren von 75 Euro an. Wurde das Testament notariell beurkundet, erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister automatisch. Der formale Prozess garantiert, dass das Testament im Erbfall nicht übersehen wird.

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Ablauf der Hinterlegung beim Nachlassgericht

Die amtliche Verwahrung erfordert einige formale Schritte. Zunächst muss ein Testament erstellt werden, entweder in handschriftlicher Form oder als notariell beglaubigtes Dokument. Anschließend erfolgt die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht, das für die amtliche Verwahrung eine Gebühr erhebt. Nach der Abgabe wird eine Urkunde als Hinterlegungsnachweis ausgestellt, erklärt die Erbmanufaktur. Gleichzeitig erfolgt die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister, wodurch sichergestellt wird, dass das Testament im Erbfall automatisch berücksichtigt wird. Auch ist es möglich, ein handschriftliches Testament ohne Notar beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

Sorgfältige Aufbewahrung für eine rechtsverbindliche Umsetzung

Falls ein Testament privat verwahrt wird, sollte der Aufbewahrungsort gut durchdacht sein. Ein wasser- und feuerfester Dokumentensafe bietet zusätzlichen Schutz vor äußeren Einflüssen. Eine Information an eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen kann sicherstellen, dass das Testament im Erbfall nicht übersehen wird. Nach Angaben von herzstiftung.de empfiehlt sich in manchen Fällen die Hinterlegung einer Kopie bei einem Anwalt oder Notar, der das Testament im Ernstfall an die Erben weiterleitet. Auch wenn eine Kopie keine rechtliche Bindung besitzt, kann sie als Hinweis auf den letzten Willen dienen.

Redaktion finanzen.net

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