Teilzeit

Weniger arbeiten für gleich viel Geld?

04.11.24 23:24 Uhr

Weniger Arbeitszeit, gleiches Gehalt: So kann es gehen! | finanzen.net

Teilzeitarbeit liegt im Trend: Viele Menschen überlegen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Etwa, um sich um die eigene Familie zu kümmern, oder auch, um mehr Zeit für sich selbst zu haben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um trotz der verminderten Arbeitszeit ein gutes Nettogehalt zu erhalten.

Steuerklasse entscheidend

Wer in Teilzeit arbeitet, muss nicht unbedingt mit deutlich weniger Gehalt rechnen. Teilzeitarbeit ist durch die komplizierten Regeln für Steuern und Sozialversicherung eine Art Puzzlespiel, so ein Beitrag der Stiftung Warentest. Dabei spielt insbesondere die Steuerklasse eine entscheidende Rolle. Wer verheiratet ist und in Teilzeit geht, hat etwas Spielraum für ein höheres Nettogehalt. Viele Ehepaare kombinieren die Klassen 3 und 5. Wer das höhere Monatseinkommen hat, wählt Klasse 3. Damit bleibt für den Partner mit weniger Einkommen nur die ungünstige Steuerklasse 5, in der vergleichsweise viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird. Beantragen die Partner den Steuerklassenwechsel in die Klassen 4 oder 6 plus Faktor, ergibt sich ein anderes Bild. Einer der beiden zahlt weniger, der andere mehr Lohnsteuer - und häufig lässt sich mit einer lohnenden Erstattung nach der Steuererklärung rechnen. Wer nicht verheiratet ist, hat diese Wahlmöglichkeiten nicht. Singles sind üblicherweise in Steuerklasse 1. Alleinerziehende können jedoch wechseln und sollten nach der Trennung am besten Steuerklasse 2 beantragen, um ein höheres Nettogehalt herauszubekommen.

Kranken- und Rentenversicherung

Bei der Kranken- und Rentenversicherung gibt es bestimmte Grenzen, an denen sich die Beitragsbelastung ändert, sowohl im unteren als auch im oberen Einkommensbereich. Im unteren Einkommensbereich sind das die Grenzen für Minijobs, im oberen Einkommensbereich gelten die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen die für Kranken- und Rentenversicherung. Für Einkommen oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht mehr. Wer mehr verdient, zahlt also auf den darüberliegenden Teil des Einkommens keine Krankenkassenbeiträge. Umgekehrt heißt das aber auch, wer in Teilzeit geht, zahlt zwar weniger Steuern, aber weiterhin gleich hohe Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, solange man über den Beitragsbemessungsgrenzen bleibt. Um Geld zu sparen, sollte man seine aktuelle Versicherungsleistung prüfen und gegebenenfalls zu einer günstigeren Versicherung wechseln, so Stiftung Warentest.

Jobmodelle mit geringeren Abgaben

Bei sogenannten Mini- und Midijobs werden entweder keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern oder zumindest deutlich weniger als bei Teilzeitjobs erhoben, die knapp oberhalb der Grenzwerte liegen. Daher kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Arbeit so weit zu reduzieren, dass man nur noch als Mini- oder Midijobber arbeitet. Jedoch sollte dann dringend auf die Sicherstellung der eigenen Altersvorsorge achten, rät Stiftung Warentest.

Vorsicht: Rentenkürzungen

Arbeitnehmer sollten sich eine freiwillige Reduzierung ihrer Arbeitszeit dennoch genau überlegen, so ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus. Denn bei weniger Einkommen ist auch mit erheblichen Kürzungen bei der Altersvorsorge zu rechnen. Wer monatlich weniger in die Rentenversicherung einzahlt, sammelt auch entsprechend weniger Rentenpunkte - und bekommt später weniger Rente.

Redaktion finanzen.net

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