Zweitstudium und Fachwechsel: So kann man trotzdem noch BAföG beziehen
Sollten durch BAföG geförderte Studierende doch nochmal die Fachrichtung ändern wollen oder ein Zweitstudium abschließen, kann es unter Umständen schwierig mit der Förderung werden. Unter welchen Umständen ist eine Fortsetzung der Förderung möglich?
BAföG sorgt für Chancengleichheit bei Bildung
Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist ein staatliches Förderprogramm für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Laut statistischem Bundesamt haben im Jahr 2021 in Deutschland insgesamt 623.000 Personen BAföG bezogen, 468.000 davon befanden sich im Studium. Die Förderung hat das Ziel, durch finanzielle Unterstützung für Studierende und Schüler Chancengleichheit sicherzustellen, sodass Bildung unabhängig vom sozialen Hintergrund finanziell möglich ist. In der Regel wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, die genaue Höhe der BAföG-Förderung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Ehepartners/der Ehepartnerin, dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Ausbildungskosten ab. Die genauen Vorgaben sind in den Paragrafen 21, 23 und 25 BAföG geregelt.
Förderung der Zweitausbildung grundsätzlich nicht möglich
Die Förderung durch BAföG wird laut Paragraf 7 BAföG regulär nur für die Dauer der Erstausbildung gewährt. Als Erstausbildung gehört laut Paragraf 7 Absatz 1 BAföG neben dem Bachelorabschluss auch ein Masterabschluss, sofern er auf dem Bachelorabschluss aufbaut. Die Förderung eines weiteren Bachelorstudiums nach Abschluss des ersten, also ein sogenanntes Zweitstudium, ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme liegt allerdings vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, dessen Qualifikation nur durch die Absolvierung zweier Studiengänge möglich ist, zum Beispiel bei einem Kieferchirurgen, der zusätzlich zum Medizinstudium auch ein Studium der Zahnmedizin absolvieren muss. Laut meinbafoeg.de ist hier die Voraussetzung, dass der neue Studiengang in den ersten Semestern die gleichen Module besitzt.
Fachwechsel am besten vor viertem Semester
Sollte man über einen Wechsel der Fachrichtung nachdenken, lohnt es sich, dies schon vor Beendigung des dritten Semesters des laufenden Studiums zu tun. Laut Paragraf 7 BAföG bedarf es keiner weiteren Begründung beim zuständigen BAföG-Amt, wenn man innerhalb der ersten drei Semester die Fachrichtung wechselt. Sollte man sich nach Beendigung des dritten Semesters entscheiden, die Studienrichtung zu wechseln, bedarf es für eine weitere Förderung besondere Gründe, etwa psychischer, körperlicher, oder intellektueller Natur, die es dem Studierenden nicht mehr ermöglichen, weiter zu studieren.
Redaktion finanzen.net
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