Straßenverkehrsordnung

Auf der Autobahn: Für Mittelspurfahrer kann es teuer werden

05.08.22 06:05 Uhr

Auf der Autobahn: Für Mittelspurfahrer kann es teuer werden | finanzen.net

Diese Situation hat wohl jeder Autofahrer schon mal erlebt: Die Autobahn ist frei und dennoch fährt der Vordermann auf der mittleren Spur. Doch das kann teuer werden.

80 Euro und einen Punkt in Flensburg

Jeder Autofahrer dürfte diese Situation kennen: Die Autobahn ist frei, kein Fahrzeug muss überholt werden und trotzdem befindet sich auf der Mittelspur ein Auto, welches partout nicht auf den rechten Fahrstreifen wechselt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch strafbar, denn wer grundlos permanent den mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Autobahn nutzt, gefährdet der Straßenverkehrsordnung zufolge den Verkehr. Mittelspur-Schleicher riskieren so ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wann man die Mittelspur nutzen darf

Generell gilt, dass Autofahrer, die überholen wollen oder es aufgrund der Verkehrslage müssen, dafür die mittlere Spur nutzen dürfen. Denn in Deutschland gilt auf mehrspurigen Autobahnen ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot, das in der Straßenverkehrsordnung in Paragraf 7 Absatz 3c geregelt ist: Autofahrer dürfen hier die Mittelspur nutzen, auch wenn nur hin und wieder auf der rechten Spur ein Fahrzeug unterwegs ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer uneingeschränkt die mittlere Spur nutzen können, nur weil ganz rechts alle paar Kilometer ein Fahrzeug unterwegs ist.

Das eingeschränkte Rechtsfahrgebot

Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen gilt das Rechtsfahrgebot nur eingeschränkt, denn in Paragraf 7 der StVo heißt es: "Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (Paragraf 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt". Wenn also der Verkehr steht oder es nur sehr langsam voran geht, dürfen Autofahrer generell auch rechts überholen. Dies gilt jedoch nur in Ausnahmefällen, denn die Straßenverkehrsordnung schreibt ganz klar vor, links zu überholen. Es gelten nur wenige Ausnahmen wie etwa der Beschleunigungsstreifen. Verstößt man hingegen gegen das Verbot, auf Autobahnen rechts zu überholen, kann das unter Umständen teuer werden: Es droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Andrey Chmelyov / Shutterstock.com