Strafe statt Steuervorteil

Welche Strafen drohen eigentlich bei Steuerhinterziehung?

20.08.25 23:00 Uhr

Gefängnis oder Geldbuße? Strafen bei Steuerbetrug | finanzen.net

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - und kann teuer werden. Wer beim Finanzamt falsche Angaben macht oder Einnahmen verschweigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch ab wann gilt etwas als Steuerhinterziehung, welche Sanktionen drohen konkret - und wie kann man sich schützen? Ein Überblick über die rechtlichen Folgen und darüber, wann sogar Haft droht.

Was versteht man unter Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu sparen. Geregelt ist das im § 370 der Abgabenordnung (AO). Klassische Fälle sind etwa das Verschweigen von Einnahmen, das Vortäuschen von Ausgaben oder das Nichtabgeben einer Steuererklärung trotz Verpflichtung.

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Abzugrenzen ist die Steuerhinterziehung von der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO). Letztere liegt vor, wenn jemand seine steuerlichen Pflichten aus grober Nachlässigkeit verletzt - etwa, weil er Belege verloren hat oder Fristen missachtet, ohne betrügerische Absicht.

Auch Schwarzarbeit fällt unter Steuerhinterziehung, da keine Lohnsteuer abgeführt wird. Ebenso relevant sind manipulative Kassen oder Scheinfirmen, die Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen ausstellen.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat - und wird in Deutschland entsprechend hart bestraft. Die rechtliche Grundlage liefert § 370 der Abgabenordnung (AO). Wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht, um Steuern zu sparen, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich.

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Ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen etwa die Höhe der hinterzogenen Steuern, ein systematisches oder bandenmäßiges Vorgehen oder das Fälschen und Vernichten von Belegen. Die Gerichte orientieren sich bei der Strafzumessung häufig an bestimmten Schwellenwerten: Bei Beträgen unter 50.000 Euro bleibt es meist bei einer Geldstrafe. Ab einer Hinterziehung von mehr als 50.000 Euro ist eine Freiheitsstrafe - häufig noch auf Bewährung - denkbar. Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, wird eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zunehmend wahrscheinlich. Ab einer Million Euro geht die Rechtsprechung regelmäßig von einer unbedingten Haftstrafe aus.

Eine Möglichkeit zur Strafvermeidung besteht in der Selbstanzeige. Wer seine Steuerhinterziehung freiwillig und vollständig offenlegt, bevor die Behörden auf anderem Wege davon erfahren, kann straffrei bleiben. Allerdings muss die Selbstanzeige fristgerecht, umfassend und korrekt erfolgen. Zudem fällt ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro ein pauschaler Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent an, der zusätzlich zur Nachzahlung fällig wird.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab - und wie kann man sich schützen?

Ein Steuerstrafverfahren beginnt in der Regel mit dem Vorliegen eines Anfangsverdachts auf eine Steuerstraftat, wie etwa Steuerhinterziehung. Bereits geringe Anhaltspunkte können ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Ermittlungen werden von der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts oder der Staatsanwaltschaft geführt. Im Rahmen des Verfahrens können Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung von Unterlagen oder die Vernehmung von Zeugen erfolgen. Der Beschuldigte erhält in der Regel eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens, es sei denn, dies würde den Ermittlungszweck gefährden.

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Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens kann stark variieren und hängt von der Komplexität des Falls sowie der Auslastung der Behörden ab. Sie kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren reichen.

Um sich vor den Folgen eines Steuerstrafverfahrens zu schützen, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand durch einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann die Verteidigungsstrategie entwickeln, Akteneinsicht beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Zudem sollte auf eine korrekte und vollständige Buchführung geachtet werden, um gar nicht erst in den Verdacht einer Steuerstraftat zu geraten.

Redaktion finanzen.net

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