Steuererklärung als Student: Alles was Studierende wissen sollten
Eine akademische Ausbildung ist oft mit hohen Studienkosten verbunden, doch mit einer umfassenden Steuererklärung und einigen Tipps, können Studierende sich viele Studienausgaben vom Staat zurückholen.
Studienausgaben zurückholen
Studieren ist für die meisten selbst mit einem Nebenjob mit hohen Kosten verbunden und wird seit Jahren immer teurer. Doch die meisten Studierenden wissen nicht, dass der Staat sich an vielen Kosten im Rahmen des Studiums beteiligt. Mithilfe einer Steuererklärung haben Studenten die Möglichkeit sich viele Studienausgaben im Nachhinein zurückzuholen.
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Besteht die Pflicht eine Steuererklärung einzureichen?
Eine Steuererklärung umfasst alle Angaben einer steuerpflichtigen juristischen oder natürlichen Person über ihr erworbenes Vermögen, Einkommen oder Gehalt in einem Jahr und wird dem Finanzamt vorgelegt. In der Regel sind Studenten nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, in den meisten Fällen lohnt es sich jedoch dies freiwillig zu tun, da man die Möglichkeit wahrnimmt Steuern vom Staat zurückzuerhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Studenten verpflichtet sind eine Steuererklärung beim Finanzamt vorzulegen. Studierende, die selbstständig oder freiberuflich auf Rechnung tätig sind, sind zu einer Abgabe verpflichtet, wenn ihre Verdienste im Jahr den Grundfreibetrag von 9.408 Euro überschreiten. Auch im Fall von Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften, die zusammen mehr ergeben als den Grundfreibetrag, müssen Studierende eine Steuererklärung einreichen. Studierende, die verpflichtet sind beim Finanzamt eine Steuererklärung vorzulegen, müssen dies seit dem Jahr 2019 bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres tun. Die Erklärung muss dann rechtzeitig beim Finanzamt in der jeweiligen Stadt, beziehungsweise Region abgegeben werden, in der man aktuell auch angemeldet ist.
Wann lohnt es sich als Student, eine Steuererklärung abzugeben?
Schon wenn ein Student wenige Voraussetzungen erfüllt, lohnt es sich eine Steuererklärung beim Finanzamt vorzulegen. Denn schon sobald man einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum absolviert hat, wurde einem vom Gehalt die Lohnsteuer abgezogen, die man sich durch die Erklärung zurückholen kann. Auch Ausgaben, die im Zuge des Studiums entstehen, wie Schreibmaterial oder die Anschaffung eines Laptops, können geltend gemacht werden. Dies funktioniert über die sogenannten "Werbungskosten". Alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer Ausbildung oder eines Studiums entstehen, zählen zu den sogenannten Werbungskosten und können in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden und führen letztlich zu einer Steuererstattung. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Semesterbeiträge und Studiengebühren, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek, Auslandssemester oder Praktika. Es ist lediglich notwendig, dass diese Ausgaben anhand von Belegen und Rechnungen nachgewiesen werden können.
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Die Studienkostenpauschale
Während viele Kosten zur Kategorie der Werbungskosten gehören, fallen wiederum andere Ausgaben in die Studienkostenpauschale. Der Unterschied ist, dass bei den oben genannten Studienkosten das Finanzamt einen Nachweis benötigt, einige andere Dinge jedoch nicht explizit nachgewiesen werden müssen. So gibt es einen Pauschalbetrag für:
30 Cent/km für Fahrtkosten (für Fahrten zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob)
24 Euro/Tag für Verpflegungsmehraufwand (Praktikum, Studienfahrt etc.)
110 Euro/Jahr für Arbeitsmittel (Ordner, Kugelschreiber, Taschenrechner etc.)
20 Euro/Monat für Telefon und Internet
8,50 Euro pro Bewerbungsmappe
16 Euro/Jahr für Kontoführung
730 Euro pro Umzug in die Universitätsstadt
Voraussetzungen für eine Steuerrückzahlung
Während so gut wie jeder eine Steuererklärung abgeben kann, bekommt jedoch nicht auch automatisch jeder eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Denn generell erhält nur derjenige Geld zurück, der auch schon einmal welches gezahlt hat, das heißt in der Praxis, dass man bereits ein Gehalt erhalten haben muss, egal ob durch einen Nebenjob oder ein Praktikum, von dem die Lohnsteuer abgezogen wurde. Erst dann kann man auch eine Steuererklärung abgeben, mit der Gewissheit einer Rückzahlung. Das heißt jedoch nicht, dass nur Studenten, die bereits die Lohnsteuer bezahlt haben von einer Steuererklärung profitieren. Denn das deutsche Steuerrecht bietet auch für diesen Fall ein Lösung in Form des sogenannten "Verlustvortrag". Studierende, die bisher noch keine Lohnsteuer gezahlt haben, erstellen dennoch eine Steuerklärung und teilen dem Finanzamt auf diesem Weg mit, wie hoch die Ausgaben im entsprechenden Jahr aufgrund des Studiums waren. Das Finanzamt speichert diese Daten daraufhin und nach dem Berufseinstieg und der ersten Steuererklärung, werden die über die Studienjahre angesammelten Verluste mit der gezahlten Einkommensteuer verrechnet. Auf diesem Wege werden dann die Studienkosten nachträglich erstattet.
Die Steuererklärung für Studenten ist auch etwas für vergessliche Menschen, denn auch noch lange nach dem Studium kann man eine Steuererklärung für seine Studienzeit machen. Bis zu sieben Jahren rückwirkend kann man seine Steuern nachweisen und sich damit sein Geld zurückholen.
Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net
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