Schenkungssteuer: So sparen Sie bares Geld
Bei einer Erbschaft können hohe Kosten anfallen. Um Kosten zu sparen, sollten Erblasser deshalb schon frühzeitig Pläne für das eigene Vermögen aufstellen.
Auch bei einer Erbschaft oder Schenkung hat das Finanzamt seine Finger mit im Spiel. Doch wie so oft, gibt es auch bei einer Schenkung Möglichkeiten Steuern - und somit bares Geld - zu sparen. Denn neben der Nutzung des Freibetrags, der jedem Beschenkten zusteht, gibt es noch andere Möglichkeiten, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.
Das sollten Sie beachten
Bei einer Schenkung kommt es vor allem auf das Verhältnis von Schenker und Beschenktem an. Enge Verwandte wie Ehegatten, Kinder und Enkelkinder sind dabei grundsätzlich am besten gestellt, sie werden in die erste von insgesamt drei Steuerklassen eingeteilt. In die zweite Steuerklasse fallen Eltern, Stiefeltern und Geschwister, wohingegen alle übrigen Personen, die nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Schenker stehen in die dritte und somit letzte Steuerklasse fallen.
Zasta macht Ihre Steuererklärung zum Kinderspiel! In nur drei Minuten registrieren und von Experten im Durchschnitt 1.095 Euro zurückholen.
Starten Sie jetzt Ihre Steuererklärung mit Zasta*
Auf Grundlage dieser Steuerklassen steht jedem Beschenkten dann ein festgeschriebener Freibetrag zu. Dieser staffelt sich von 500.000 Euro in der ersten Steuerklasse, bis zu 20.000 Euro in der letzten Steuerklasse. Bei diesen Beträgen fallen im Allgemeinen keine Steuern an.
Steuern sparen mit Kettenschenkung
Bei einer Kettenschenkung werden Vermögensgegenstände zunächst an Ehegatten oder enge Verwandte übertragen. Diese fungieren dann als eine Art Mittelsperson, denn erst dann werden wird die Erbschaft an die eigentliche Zielperson übertragen. Ehegatten dürfen sich innerhalb von zehn Jahren beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken, bei Enkeln oder Urenkeln liegt dieser Wert bei 200.000 Euro.
Interessant sind Kettenschenkungen, beispielsweise bei Schenkungen von Großeltern an ihre Enkel. Bei einer direkten Übertragung auf die Enkel beträgt der Freibetrag nur 200.000 Euro. Aus diesem Grund werden die Zuwendungen erst auf das eigene Kind übertragen. Anschließend schenkt das Kind den Vermögensgegenstand an das Enkelkind weiter.
"Sei doch nicht besteuert ist das perfekte Buch für alle, die sich jedes Jahr um die Steuererklärung drücken, nicht wissen, was sie eigentlich alles absetzen können und das Gefühl haben, dass sie einfach viel zu viel an den Fiskus zahlen." Ein Buch von Fabian Walter aka Steuerfabi. Hier auf Amazon bestellen*
Allerdings gibt es bei einer Kettenschenkung strenge Bedingungen zu erfüllen. Denn diese ist nur dann rechtmäßig, wenn das Finanzamt keine unmittelbare Zuwendung vom ersten Schenker an den letzten Beschenkten annimmt. Wenn möglich sollte zwischen den beiden Schenkungen eine angemessene Zeitspanne liegen. Diese Schamfristen sind nicht genau definiert und immer vom Einzelfall abhängig. Für gewöhnlich werden Zeiträume von einem bis zu zwei Jahren angegeben.
Da nach dem Tod bei der Vermögensübertragung schnell eine hohe Erbschaftssteuer aufkommen kann, lohnt es sich besonders für Personen mit hohen Vermögenswerten, sich zu Lebzeiten Gedanken über eine Schenkung zu machen.
Redaktion finanzen.net
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere News sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus. Autoren, Herausgeber und die zitierten Quellen haften nicht für etwaige Verluste, die durch den Kauf oder Verkauf der in den Artikeln genannten Wertpapiere oder Finanzprodukte entstehen.
Weitere News
Bildquellen: Devin_Pavel / Shutterstock.com, Marian Weyo / Shutterstock.com