Mehr Geld durch Altersentlastungsbetrag: Steuerfreibetrag ab dem vollendeten 64. Lebensjahr nutzen
Beim Altersentlastungsbetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. Er steht Steuerpflichtigen über 64 Jahren zu und ist vorrangig vom Bruttoarbeitslohn sowie dem Kalenderjahr, in welchem Steuerpflichtige das 64. Lebensjahr vollenden, abhängig.
Faire Besteuerung für Senioren: Vergünstigungen im Alter
Der Altersentlastungsbetrag soll, so beschreibt es die Website steuern.de, zu einer faireren Besteuerung im Alter führen. Durch verschiedene steuerliche Vergünstigungen ergeben sich gerechtere Bedingungen für Steuerpflichtige, die älter als 64 Jahre sind.
Der Artikel des Portals erklärt, der Betrag errechne sich aus einem bestimmten Prozentsatz, dieser sei jedoch auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Die beiden Komponenten verringern sich jedoch mit jedem neuen hinzukommenden Altersjahrgang. Maßgeblich ist aber das Kalenderjahr, ab dem der Entlastungsbetrag erstmals möglich wird.
Zunächst ist der für den jeweiligen Jahrgang zu berücksichtigende Prozentsatz miteinzubeziehen. Also der Anteil des Arbeitslohns aus einer aktiven Tätigkeit. Zusätzlich ist der Prozentsatz aus der positiven Summe durch sonstige Einkünfte zu beachten. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietungen, Kapitalvermögen und selbständigen Tätigkeiten. Letztlich muss der maximale Höchstbetrag ebenfalls bedacht werden.
Steuervorteile im Alter: Ruhestand oder nicht, Alter entscheidend
Die Stiftung Warentest erklärt dazu, dass etwa ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner Steuerklärungen einreichen würden. Die Freibeträge, welche den Altersentlastungsbetrag möglich machen, verringern diese Steuerlast allerdings. Egal ob bereits im Ruhestand oder nicht - Anspruch besitzt grundsätzlich jeder, der das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Wer jedoch früher berechtigt ist, für den ist das Modell rentabler. Der Artikel der Stiftung Warentest erklärt, dass jene, die am 1. Januar 2023 64 Jahre alt waren, ganze 13,6 Prozent der Einkünfte von der Steuer befreien können. Für Personen, die ab dem 2. Januar 1975 geboren wurde, sinkt der Prozentsatz jedoch auf null.
Individuelle Berechnung: Anspruch und Höhe variieren
Die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags ist personenbezogen, die Vorteile der Berechtigten können also entsprechend variieren. Das bedeutet, so steuern.de, dass keine Zusammenlegung bei Ehepartnern möglich ist. Der Freibetrag verdoppelt sich in diesem Fall also nicht, sondern wird für die Partner individuell ermittelt.
Grundsätzlich gibt es für die verschiedenen Arten von Einkünften, auch unterschiedliche Steuerregeln. Weshalb es laut Stiftung Warentest schwer ist, auf den ersten Blick festzustellen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag besteht.
Im Zweifelfall ist es ratsam, einen Steuerberater oder den Service von steuermachen* zu Hilfe ziehen.
Redaktion finanzen.net
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