Kontohopping - Lohnt sich das wirklich?
Wenn Wechselangebote und hohe Zinssätze an jeder Ecke auf Kontoinhaber warten, ist die Versuchung, das Kreditinstitut zu wechseln, hoch - und Prämien im vierstelligen Bereich machen einen lohnenswerten Eindruck. Ist auch ein regelmäßiges Kontohopping rentabel?
Wer in regelmäßigen Abständen oder zumindest frequentiert das Kreditinstitut und damit das Konto wechselt, betreibt sogenanntes "Kontohopping". Den Anreiz dafür stellen oft besondere Wechselangebote oder besonders hohe Zinssätze beim neuen Kreditinstitut dar. Wer nur selten wechselt und das auch noch mit der guten Absicht, auf längere Zeit von den besseren Konditionen profitieren zu wollen, profitiert oft auch tatsächlich davon. Lohnt sich aber auch ein regelrechtes Kontohopping?
Zeitfresser Kontohopping: Finanziell lohnenswert?
Wie Experte Roland Elias von "Steuern mit Kopf" auf seinem YouTube-Kanal erklärt, orientiert sich die Höhe vieler Wechselangebote und Prämien an der Größe des Depots. Entsprechend ist es finanziell lohnender, Kontohopping zu betreiben, wenn man dabei auch viel Geld von einem Kreditinstitut zum nächsten schiebt. Auch, wenn das Angebot für alle Depot- oder Kontogrößen gleich ist, müssen sich Interessierte mit einem Depot von etwa 1.000 Euro überlegen, ob ein Zinssatz von beispielsweise drei Prozent (das entspräche 30 Euro) den Aufwand wert ist.
Denn Kontohopping ist ein Zeitfresser: Mit einem Wechsel des Kreditinstituts geht immer ein gewisses Maß an Papierkram einher, unterschriebene Dokumente müssen verschickt werden - das Prozedere ist zeitintensiv.
Wechselprämien sind "Sonstige Einkünfte" und müssen - je nach Höhe - versteuert werden
Hinzu kommt, dass Wechselprämien von Banken beim Finanzamt als "Sonstige Einkünfte" gelten: Diese sind bis zu einer Höhe von 256 Euro im Jahr steuerfrei, wird diese Grenze überschritten, müssen die Prämien vom Kontohopping laut Roland Elias gemäß Paragraph 22 Artikel 1a Einkommensteuergesetz (EStG) zum persönlichen Steuersatz - also individuell null bis 45 Prozent - in der "Anlage SO" versteuert werden.
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Viele Kontohopper verfahren zudem offenbar mit einem ausgeklügelten System, um den größten Profit aus den Prämien und Zinssätzen zu schlagen. So sei die Höhe der Prämien oft auch abhängig von der Höhe der Konto- oder Depoteingänge innerhalb eines bestimmten Zeitraums, erklärt Roland Elias. Einige Kontohopper würden deswegen ihr Geld von verschiedenen Konten oder Depots regelmäßig per Dauerauftrag im Kreis überweisen, um die Eingänge zu manipulieren. Würden solche, meist vertragswidrigen Handlungen vom Kreditinstitut entdeckt, könne die Bank die Prämien zurückfordern und die gesamte Prozedur war umsonst.
Kontohopping als gewerbliche Tätigkeit: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Außerdem erklärt der Experte, dass derartige Systeme steuerlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen seien. Damit gehe einher, dass man für diese Tätigkeit eine eigene Einkommensteuererklärung machen und Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer zahlen müsse, was nochmal zeitaufwendiger sei. Wer dies jedoch nicht tue, könne im schlimmsten Fall wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Wichtig zu beachten sei hierbei des Weiteren, dass es sich bei den 256 Euro um eine Steuerfreigrenze, nicht um einen Steuerfreibetrag handele: Wer also 257 Euro "Sonstige Einnahmen" verzeichnet, muss auch 257 Euro versteuern und nicht nur den einen Euro, der über die Grenze hinaus geht.
Kontohopping ist also zeitaufwendig, kann aber hohe Erträge einbringen - sofern man gewillt ist, die Prämien der Kreditinstitute gesetzmäßig zu versteuern oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen.
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Kontohopping vs. Tagesgeld-Hopping
Übrigens ist Kontohopping nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Tagesgeld-Hopping: Beim Tagesgeld handelt es sich einer Definition der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge um eine "Geldanlage ohne feste Laufzeit mit variabler Verzinsung. Das heißt, dass die Bank den Zinssatz jederzeit erhöhen oder senken darf." Das Geld würde sozusagen geparkt, sei aber immer zugänglich - ein Tagesgeldkonto müsse nicht wie etwa ein Sparbuch mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Dies erlaubt Tagesgeld-Hoppern, ihre Anlage in sehr kurzen Abständen umzuschichten und immer von den besten Zinssätzen zu profitieren. Das Konzept ähnelt dementsprechend dem des Kontohoppings, ist aber nicht ganz dasselbe.
Redaktion finanzen.net
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