Steuervorteile dank Home-Office: Bürozimmer, Internet und Co. von der Steuer absetzen
Arbeitnehmer können im Home-Office entstehende Kosten steuerlich geltend machen. Büroartikel, Telekommunikation und das heimische Büro lassen sich demnach von der Steuer absetzen.
Home-Office-Kosten geltend machen
Seit der Corona-Pandemie arbeiten mehr Menschen im Home-Office. Das Arbeiten von Zuhause ist für den Arbeitnehmer zwar mit vielen Freiheiten und Bequemlichkeiten verbunden, doch es entstehen auch zusätzliche Kosten.
Dabei kann durch die Arbeit im eigenen Heim bei den Steuern gespart werden. Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer erzählt im Gespräch mit Focus: "Häufig wird vergessen, dass sich ein Steuerbonus von bis zu 1.250 Euro im Jahr abholen ließe."
Das Bürozimmer von der Steuer absetzen
Das Home-Office kann sich für den Arbeitnehmer lohnen. Denn Arbeitslaptop und Bürozimmer können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Laptop oder Stand-PC halten sich die Steuervorteile allerdings in Grenzen.
Wenn der Laptop auch zum privaten Gebrauch dient, können maximal 50 Prozent des Kaufpreises monatlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Hat das Gerät einen Neuwert von über 925 Euro, muss dieser zudem über drei Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Lukrativer gestalten sich hier die Steuervorteile des Heimbüros. "Wenn der Arbeitgeber die Arbeit im Home-Office anweist und die Bürogebäude des Unternehmens wegen des Coronavirus schließen, steht dem Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz mehr zur Verfügung, [so lassen sich] die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers steuerlich geltend machen […]", laut Nöll.
Dabei errechnet sich der Betrag anteilig anhand der Warmmiete, sofern es sich um ein abgeschlossenes Arbeitszimmer handelt. In einem Rechenbeispiel würde sich dann folgendes ergeben: Angenommen die Warmmiete einer 100 Quadratmeter Wohnung beträgt 1.000 Euro pro Monat und das Arbeitszimmer hat 20 Quadratmeter, dann können für zwei Monate Arbeit im Home-Office 400 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Dies funktioniert aber ausschließlich dann, wenn das Büro hauptsächlich als solches fungiert. Wird im Wohnzimmer oder am Esstisch gearbeitet gestaltet sich die Steuerminderung wesentlich komplizierter.
Aber auch hier gilt, dass die maximalen jährlichen Werbungskosten den Betrag von insgesamt 1.250 Euro nicht überschreiten können.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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