So teuer sind Kinderbetreuungskosten im Jahr
Das Statistische Bundesamt hat im Rahmen einer Sonderauswertung seiner Lohn- und Einkommensteuerstatistik veröffentlicht, wie viel Eltern pro Jahr für die Kinderbetreuung bezahlen.
Kinderbetreuung ist nicht immer beitragsfrei und kostet für viele Eltern Geld. Das Statistische Bundesamt hat in einer Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt, wie viel Eltern genau pro Jahr für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2017, da die Ergebnisse der Statistik aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar seien. Insgesamt sammelte das Statistische Bundesamt Angaben zu 3,2 Millionen Kindern unter 14 Jahren. Dies spiegele 38 % aller Kinder dieser Altersgruppe wider, für die eine Anlage "Kind" abgegeben wurde.
Kinderbetreuung hängt vom Alter ab
Als steuerlich absetzbare Betreuungskosten gelten nicht nur Beiträge für Kindertageseinrichtungen, sondern auch Ausgaben für Tagesmütter oder -väter sowie Au-pairs. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen hängt laut der Auswertung des Statistischen Bundesamts stark vom Alter des Kindes ab. Demnach wurden in den Steuererklärungen aus dem Jahr 2017 für 29 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungskosten erfasst. Für Kinder im Alter zwischen drei und fünf Jahren waren es sogar 68 Prozent. Von den Grundschulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren wurden noch 44 Prozent beitragspflichtig betreut und von den Elf- bis Dreizehnjährigen zehn Prozent. Wie zu erkennen ist, fallen die meisten Kosten für die Betreuung von Kindergartenkindern an, obwohl es laut Statistischem Bundesamt in diesem Alter teilweise beitragsfreie Kindergartenjahre gäbe.
Eltern geben im Durchschnitt 1.310 Euro pro Jahr für Kinderbetreuung aus
Bei der Höhe der Betreuungskosten lässt sich ein klares Gefälle beobachten. So ist die Fürsorge bei sehr jungen Kindern deutlich teurer als bei älteren. Der höchste Betrag fiel deshalb auch bei den unter Dreijährigen an. Eltern bezahlten im Durchschnitt 1.710 Euro im Jahr für deren Betreuung. Bei Kindern zwischen drei und fünf Jahren sanken die Kosten leicht auf 1.630 Euro. Mit durchschnittlich 940 Euro zahlten Eltern für die Aufsicht ihrer Grundschulkinder spürbar weniger. In der Altersgruppe der Elf- bis Dreizehnjährigen beliefen sich die Kosten noch auf 760 Euro im Jahr. Insgesamt bezahlten somit Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro.
Einkommen der Eltern spielt ebenfalls eine Rolle
Eine weitere Einflussgröße für die Betreuungskosten ist außerdem das Einkommen. Laut Statistischem Bundesamt wirkt sich die Höhe des Einkommens sowohl auf den Anteil der betreuten Kinder als auch die geltend gemachten Kosten aus. Während Eltern mit einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro im Jahr für 22 Prozent der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1.000 Euro veranlagten, wurden bei Einkommensklassen mit mehr als 100.000 Euro jährlich 49 Prozent der Kinder für durchschnittlich 1.740 Euro beitragspflichtig betreut. Das Statistische Bundesamt führt für diesen Zusammenhang zwei Gründe auf. Zum einen orientiere sich die Höhe der Gebühren für eine Kinderbetreuung häufig am Einkommen der Eltern. Zum anderen hätten allerdings auch Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.
Das kann von der Steuer abgesetzt werden
Laut der Website Lohnsteuer-kompakt können Eltern pro Kind im Jahr 6.000 Euro an Betreuungskosten geltend machen. Hiervon ziehe das Finanzamt zwei Drittel von der Steuer ab. Somit können maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr abgesetzt werden. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren spiele es keine Rolle, wer die Betreuungskosten letztendlich tatsächlich zahlte. Bei Einzelveranlagten dürfe hingegen nur derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie auch getragen habe. Kamen beide Elternteile für die Betreuung auf, könne jeder einen Anteil von maximal 2.000 von der Steuer absetzen.
Redaktion finanzen.net
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