Steuerbescheid

Kein Geld verschenken: So prüft man seinen Steuerbescheid und reagiert bei Fehlern

24.11.24 14:19 Uhr

Wie man seinen Steuerbescheid überprüft und bei Fehlern des Finanzamts richtig reagiert | finanzen.net

Beim Thema Steuer ist die Abgabe der Steuererklärung leider nur die halbe Miete, da auch die Antwort des Finanzamts einer genauen Prüfung unterzogen werden sollte. Denn auch in die Arbeit der Beamten können sich Fehler einschleichen, sodass sich der Blick auf den Steuerbescheid lohnen kann. So kann man diese am besten aufspüren.

So findet man Fehler im Steuerbescheid

Der erste Blick fällt beim Erhalt des Steuerbescheids natürlich auf die erste Seite, die einem den gewünschten Überblick verschafft, denn hier findet man eine zusammenfassende Kurzberechnung. Weicht die vom Finanzamt aufgestellte Erstattung oder Nachzahlung von dem erwarteten Wert ab, rät Finanztest dazu, als erstes den Bescheid mit der eigenen Erklärung abzugleichen. Beim Erkennen der Abweichungen können manche Softwareprodukte wie Elster hilfreich sein, denn diese heben die Diskrepanzen digital hervor. Manchmal kommt es vor, dass bestimmte Sonderausgaben nicht anerkannt werden. Dann gilt es genau zu prüfen, ob alle relevanten Faktoren wie Arbeitsmittel, Versicherungsbeiträge und Steuervorauszahlungen korrekt berücksichtigt wurden. Das Finanzamt ist in der Pflicht, sämtliche Abweichungen schriftlich zu begründen. Stellt man fest, dass der Steuerbescheid Fehler enthält, kann man Widerspruch einlegen.

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Bis wann muss der Einspruch erfolgen?

Hat man den Steuerbescheid ganz genau mit der Steuererklärung verglichen und ist zu der Überzeugung gekommen, dass man an irgendeiner Stelle zu Unrecht benachteiligt wurde, hat man einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen. Genauer gesagt läuft die Frist einen Monat und drei Tage nach dem Datum des Poststempels ab. Danach ist der Steuerbescheid rechtskräftig und somit unabänderlich. Davon ausgenommen sind nur solche Bescheide, die vom Finanzamt "teilweise vorläufig" ausgestellt werden. Dies kommt in der Regel dann vor, wenn zu bestimmten Sachfragen noch kein abschließendes Gerichtsurteil gesprochen wurde. Die davon betroffenen Punkte im Steuerbescheid können dann auch nach Ablauf der Frist noch geändert werden, für alles andere gilt die reguläre Frist jedoch weiterhin.

Richtig Einspruch einlegen

Den Einspruch kann man dem Finanzamt sowohl schriftlich als auch per Mail zukommen lassen, es genügt ein formloses Schreiben ohne Begründung. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es dann jedoch zwingend erforderlich, den Einspruch zu begründen und mit Tatsachen und Belegen zu untermauern. Der Inhalt des Einspruchs muss sich nicht auf das Aufzeigen von der Steuererklärung betreffenden Fehlern beschränken, sondern darf auch die Ergänzung von zuvor ausgelassenen steuermildernden Abgaben enthalten. Sollte man auf Fehler stoßen, die sich zu den eigenen Gunsten auswirken, darf mach sich freuen: Laut dem Lohnsteuerhilfeverein VLH muss man das Finanzamt auf solche nämlich nicht hinweisen.

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Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net

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