Schenkungen unter Geschwistern: Frühzeitig planen und Steuern sparen
Die Schenkungssteuer unter Geschwistern fällt nur für den Teil des verschenkten Vermögens an, der den Freibetrag überschreitet. Die Steuer fällt grundsätzlich umso höher aus, je weiter das verwandtschaftliche Verhältnis entfernt ist. Trotzdem kommen Geschwister deutlich schlechter weg als andere Verwandte.
Schenkungssteuer unter Geschwistern: Die ersten 20.000 Euro sind steuerfrei
Grundsätzlich greift die Schenkungssteuer unter Geschwistern erst ab einem Vermögen von 20.000 Euro, so t-online. Fällt der Wert eines Geschenks also geringer aus, wird überhaupt keine Steuer fällig. Anders ist es bei Werten, die oberhalb dieses Freibetrages liegen, denn dann ist die Steuer auf den darüberliegenden Betrag zu entrichten.
Geschwister gehören zur Steuerklasse zwei, in welcher der Kanzlei Rose & Partner zufolge abhängig vom Wert der Schenkung Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent anfallen. Bei einer Schenkung bis zu einem Wert von 75.000 Euro wären 15 Prozent zu entrichten, bei bis zu 300.000 Euro sind es schon 20 Prozent. Ab mehr als 26 Millionen Euro kommt der Höchstsatz von 43 Prozent zum Tragen. Nicht zu vergessen: Die ersten 20.000 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei.
Die Aspekte Verwandtschaftsgrad, Schenkungswert und Steuerklasse müssen also bei der Ermittlung der genauen Schenkungssteuer berücksichtigt werden.
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Freibetrag ist mehrfach nutzbar
Der Freibetrag ist auch mehrfach nutzbar, dabei ist jedoch die 10-Jahresfrist zu bedenken. In einem t-online-Artikel wird erklärt, dass eine Summe von 60.000 Euro auch über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren verschenkt werden könne. Damit wären die drei Schenkungen im Rahmen des Freibetrags und könnten steuerfrei an den Bruder oder die Schwester übergeben werden.
Beim Erhalt einer solchen Schenkung, erläutert der Zahlungsdienstleister SumUp, muss diese innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Schenkungssteuer wird dann dort berechnet und kann unter Umständen eingezogen werden.
Frühzeitige Planung: Steuersparend schenken
Das Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten erklärt: Bei großen Vermögen sei eine frühzeitige Schenkung zu Lebzeiten ratsam, etwa in Form der Ratenschenkungen. Auf diese Weise, so der Expertenartikel, lassen sich Freibeträge voll ausschöpfen.
Redaktion finanzen.net
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