Tesla, VW & Co.: Warum man trotz hoher Stromkosten auf E-Autos setzen sollten
Der Umstieg auf Elektromobilität ist gut für die Umwelt. Mit E- oder Brennstoffzellen-Autos und Hybridfahrzeugen kommen aber noch ganz andere Vorteile - nicht nur bei der Finanzierung.
Die Anschaffung des E-Kennzeichens ist nicht verpflichtend
Beim Kauf eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids gibt es im Rahmen der Innovations- oder Umweltprämie Zuschüsse in Höhe von bis zu 9.000 Euro und in den ersten Jahren Steuernachlässe. Nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) von 2015 qualifizieren sich in Deutschland zudem alle E-Autos mit Batterie und Brennstoffzellen-Autos für das sogenannte E-Kennzeichen. Es besteht keine Pflicht, dieses am Fahrzeug anzubringen - aber wer es hat, genießt Vorteile im Straßenverkehr.
Auch Hybridfahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen, sofern sie nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder der E-Motor eine Reichweite von mindestens 40 Kilometern hat. Erkennbar ist das Sonderkennzeichen an dem Großbuchstaben "E" rechts neben der Zahlenkombi.
Parken, Durchfahrtsrechte und Preisnachlässe für Autos mit E-Kennzeichen
"Das EmoG dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Privilegien [...] einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Website. In Paragraf drei des EmoG wird präzisiert, es gebe Bevorrechtigungen, "soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden."
Es werden vier Vorrechte genannt, die Gemeinden Fahrzeugen mit E-Kennzeichen auf freiwilliger Basis einräumen können:
1 - Das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
2 - Die Nutzung von eigentlich für besondere Zwecke reservierten öffentlichen Straßen und Wegen (wie etwa Busspuren).
3 - Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten.
4 - Kostenfreies Parken oder niedrigere Parkgebühren auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
Rund 50 Prozent der Gemeinden gewähren Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
Da die Gemeinden die Vorteile auf freiwilliger Basis einführen und jederzeit wieder beenden können, unterscheiden sich die Vorrechte im Straßenverkehr für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von Stadt zu Stadt. So darf man laut R+V Versicherungen beispielsweise in Stuttgart, Hamburg und Dortmund umsonst Parken, während die Nutzung von Busspuren in Düsseldorf, Karlsruhe und ebenfalls Dortmund erlaubt ist.
Alle drei Jahre veröffentlicht das BMDV einen Bericht zur Umsetzung des EmoG. Die letzte Datenerhebung Ende 2021 ergab, dass knapp die Hälfte der Gemeinden in Deutschland mindestens eine im EmoG genannte Bevorrechtigung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen umgesetzt haben, davon insbesondere beim Parken.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Evoque Arte / Shutterstock.com, Bubble_Tea Stock / Shutterstock.com