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Bei hohen Kosten Strom sparen: Solaranlage auf dem Balkon - Das müssen Mieter beachten

31.07.24 06:31 Uhr

Solaranlage als Mieter? Was erlaubt ist - und was nicht | finanzen.net

Eine Solaranlage auf dem Balkon, die Sonnenlicht in nutzbare Energie für den Haushalt umwandelt und unmittelbar die Stromrechnung senkt - das ist eine praktische Sache. Doch lohnt es sich tatsächlich und welche Vorschriften müssen Mieter beachten?

Sonnenenergie direkt vom eigenen Balkon

Solarenergie wird immer beliebter - die nachhaltige Alternative findet bereits bei vielen Immobilien in Deutschland in Form von Solarzellen auf dem Dach Anwendung. Doch mit der fortschreitenden Technologie steigt auch die Vielfalt an Möglichkeiten, bei sich zu Hause Solarstrom zu nutzen. So ist es inzwischen möglich, eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon zu installieren. Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich bei dieser Art von Solarmodul technisch gesehen gar nicht um eine Anlage, sondern streng genommen um ein Haushaltsgerät. Und das funktioniert sogar deutlich unkomplizierter als auf dem Dach angebrachte Solarzellen: Wie DAS HAUS erklärt, wird die Mini-Solaranlage per Plug-&-Play ganz einfach über einen Standard Schuko-Stecker mit dem Modulwechselrichter verbunden, der den Solarstrom von Gleich- zu Wechselstrom umwandelt und durch ein 230V-Anschlusskabel mit jeder Steckdose im Haus verbunden werden kann. Nun muss nur noch die Sonne auf die Solarpaneele fallen und schon wird Strom produziert, der in das Netzwerk des Hauses eingespeist werden kann. Wann immer die Sonne scheint, zählt der Stromzähler entsprechend der zugeführten Energie von dem Solarmodul langsamer, da nun weniger Strom aus dem öffentlichen Netz gezogen werden muss. Der Solarstrom verteilt sich auf sämtliche eingestöpselten Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Fernseher und Kühlschrank.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine solche Balkon-Anlage hängen stark von der jeweiligen Leistung ab. Wer Geld sparen will, ist gut damit beraten, die Anlage selbst zu montieren, sofern dies möglich ist und der Vermieter seine Zustimmung gibt. Wählt man nämlich eine Option mit einem reinen Plug-&-Play-Modell, so fallen keinerlei zusätzliche Kosten an, wenn man die Solaranlage eigenhändig auf dem Balkon montiert. Heuert man hingegen einen Elektriker an, der die Solaranlage in das vorhandene Stromnetz integriert und eine Einspeisesteckdose setzt, so belaufen sich die hinzukommenden Kosten für die fachmännische Montage auf rund 300 Euro. Was den Preis für das eigentliche Modell angeht, ist der ausschlaggebende Faktor hierfür die jeweilige Leistung. Während die leistungsschwächeren Modelle bei einem Preis von etwa 500 Euro beginnen, so sollte man bei stärkeren Anlagen mit etwa 600 Wp von ungefähr 1.000 Euro ausgehen.

Dafür kann man durch den Einbau einer Balkon-Solaranlage jedoch auch in einem nicht unerheblichen Maße Geld sparen. Laut DAS HAUS beträgt der Jahresertrag einer solchen Anlage etwa 90 Kilowattstunden pro 100 Wp, womit man bei einer Photovoltaikanlage mit beispielsweise 600 Wp auf eine Jahresleistung von etwa 540 Kilowattstunden käme. Dies würde eine Einsparung von immerhin jährlich 226,80 Euro bedeuten, wenn man den aktuellen Preis von 42 Cent pro Kilowattstunde zugrunde legt. Geht man also von Anschaffungskosten von 1.000 Euro inklusive Installation aus, so wären diese bei vollständiger Nutzung nach 4,4 Jahren amortisiert.

Wie die Verbraucherzentrale erklärt, hat eine eigene Stecker-Solaranlage auch noch einen zusätzlichen Vorteil, wenn es um die Kosten geht: Die Installation von solchen Anlagen wird nämlich von vielen Kommunen, Bundesländern und Regionalverbänden durch Zuschüsse gefördert. Dies kann einen sehr attraktiven finanziellen Anreiz für all jene bedeuten, die die Möglichkeit haben, sich eine Plug-&-Play-Solaranlage zuzulegen. Es sollte hierbei allerdings beachtet werden, dass eine Förderung in vielen Fällen an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Diese können zum Beispiel im Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose oder in der Überprüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker bestehen.

Diese Vorschriften gilt es zu beachten

Wer sich dazu entscheidet, eine Solaranlage auf seinem Balkon zu installieren, sollte sich darüber im Klaren sein, dass hierfür unter Umständen die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Wie Haus & Grund erklärt, ist dies beispielsweise dann der Fall, wenn das Solarmodul das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert oder die sichere Befestigung einen Eingriff in die Bausubstanz voraussetzt. Abgesehen davon steht dem Vermieter auch das Recht zu, seine Einwilligung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So kann dieser beispielsweise verlangen, dass bei der Anbringung einer Stecker-Solaranlage sämtliche Arbeiten von Fachmännern ausgeführt werden und der Vermieter darüber hinaus auch eine Haftpflichtversicherung abschließt, die für etwaige durch die Anlage entstehenden Schäden aufkommt. Auch die Interessen der Nachbarn sollte man stets berücksichtigen: Werden diese beispielsweise durch Reflexionen der Solaranlage geblendet, könnten sie die Entfernung des Moduls verlangen.

Auch das Thema Sicherheit spielt eine wichtige Rolle. Tatsächlich gab es laut der Verbraucherzentrale bei allen 190.000 (Stand: Ende 2021) in Deutschland bereits installierten Geräten noch nicht einen einzigen Fall von Personen- oder Sachschäden. Es kann also durchaus behauptet werden, dass Balkon-Solaranlagen einen sehr hohen Sicherheitsgrad aufweisen. Grund hierfür ist die weit vorangeschrittene Ausgereiftheit der Technik, die durch die Erfahrung der Hersteller mit Dach-Solaranlagen vorangetrieben wurde. Einige Sicherheitsvorschriften gibt es allerdings zu beachten, damit es auch weiterhin bei einer unfallfreien Bilanz bleibt.

So sollte eine Stecker-PV-Anlage beispielsweise nicht ohne Weiteres mit jeder beliebigen Steckdose verbunden werden. Stattdessen ist eine sogenannte Energiesteckdose erforderlich, die der Mieter von einem Elektriker installieren lassen kann und für die er dann eine Erlaubnis vom Vermieter braucht, wenn bei der Montage in die Bausubstanz eingegriffen wird. Darüber hinaus sollte man beachten, dass die Installation einer Solaranlage nur dann zulässig ist, wenn das Stromnetz der jeweiligen Wohnung die zusätzliche Stromeinsparung auch aushalten kann. Sollte dafür eine Aufrüstung erforderlich sein, ist der Mieter in der Pflicht, von seinem Vermieter dessen Einwilligung einzuholen, einen Elektriker mit den auszuführenden Arbeiten zu beauftragen und zudem sämtliche Kosten zu übernehmen.

Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net

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