Risikolebensversicherung: Absicherung der Hinterbliebenen
Verstirbt eine geliebte Person, sind die emotionalen Wunden tragisch genug. Um seinen Hinterbliebenen finanzielle Schwierigkeiten zu ersparen, kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Nur im Todesfall wird gezahlt
Lebensversicherungen versichern der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge das Risiko des Todes. Im Vergleich zu anderen Lebensversicherungen versichert die Risikolebensversicherung jedoch lediglich im Todesfall, es existieren demnach keine zusätzlichen Sparmaßnahmen zum Vermögensaufbau, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Für die bezugsberechtigten Personen bedeutet das, dass nur im Falle des Todes der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Endet der Vertrag aufgrund der Vertragslaufzeit, da die versicherte Person nicht verstorben ist, wird keine Versicherungsleistung ausgezahlt. Mit der Risikolebensversicherung können unterschiedliche Kredite oder auch die finanzielle Stabilität der Hinterbliebenen gesichert werden, dabei sind jedoch die Höhe der Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit individuell abzustimmen und festzulegen.
Finanzieller Schutz besonders für Familien relevant
Der Tod eines Elternteils oder Partners kann ein großes Loch in die finanziellen Mittel reißen, das womöglich weder durch Renten oder Eigenkapital geschlossen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder oder Partner von dem Einkommen der verstorbenen Person abhängig sind. Für solche Umstände kann sich eine Risikolebensversicherung als bedeutsam rausstellen, um die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen zu sichern. Um das Maximum aus der Risikolebensversicherung rauszuholen, sollte die Höhe der Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit beachtet werden.
Da sich die Versicherungssumme laut Verbraucherzentrale an der "individuellen Einkommens- und Vermögenslage" orientiert, besteht hier nur begrenzt Spielraum. Um jedoch die Entscheidungsfindung bei der Wahl des Versicherungsunternehmens zu erleichtern, erklärt die Verbraucherzentrale, dass sich die Leistungen der Versicherer kaum unterscheiden, vielmehr die Höhe des Beitrags ist zu beachten. Außerdem sollten Angebote einer Kapitallebensversicherung mit Vorsicht betrachtet werden, da Vermittler für den Verkauf dieser häufig höhere Provisionen erhalten, so die Verbraucherzentrale.
Neben dem Versicherungsunternehmen und der Versicherungssumme sollte die Laufzeit der Versicherung genau festgelegt werden. Je nach Zweck der Lebensversicherung kann diese angepasst werden. Bei der Absicherung eines Kredits oder einer Baufinanzierung, sollte die Laufzeit und Höhe des Darlehens berücksichtigt werden und vollständig abgedeckt sein. Dient der Vertrag der finanziellen Sicherheit der Kinder, sollten die Kinder bei Vertragsende finanzielle Unabhängigkeit erreicht haben können.
Redaktion finanzen.net
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