Wer trägt die Weiterbildungskosten eines Arbeitnehmers?
Weiterbildungen sind im heutigen Berufsalltag aufgrund von ständigem Wandel unverzichtbar geworden. Hierfür wird Zeit und Geld benötigt. Jährlich werden pro Teilnehmer durchschnittlich 500 Euro fällig, doch wer hat die Kosten zu tragen?
Weiterbildungen im Berufsalltag
In der heutigen Gesellschaft, die durch Fortschritt, Innovation und die fortlaufende Digitalisierung geprägt ist, ist es auch in der Arbeitswelt von hoher Bedeutung, dass Unternehmen und Mitarbeiter die modernsten verfügbaren Methoden anwenden. Dementsprechend ist es für Arbeitgeber wichtig, mit qualifizierten Arbeitnehmern arbeiten zu können, um stets dem Geist der Zeit gerecht zu werden.
Damit dies gelingt, müssen auch Berufstätige fortlaufend Neues erlernen und den eigenen Wissensstand erweitern. Hierfür stehen Arbeitnehmern vielzählige Weiterbildungen zur Verfügung.
Doch eine Fortbildung kostet in der Regel Geld. Mit welchen Kosten zu rechnen ist und wer diese trägt, wird folgend erläutert.
Fortbildungskosten
Die zu kalkulierenden Kosten setzen sich aus den Seminargebühren, Prüfungskosten und Kosten für Lehr- und Arbeitsmaterial zusammen. Zusätzlich einkalkuliert werden müssen weiterhin Reise- und Verpflegungskosten. Die zu zahlende Gesamtsumme variiert entsprechend der Art und Dauer der Fortbildung.
Die Kosten belaufen sich laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufliche Bildung auf durchschnittlich 500 Euro im Jahr, wie arbeits-abc.de berichtet. Allerdings bestehen große Kostenunterschiede je nach Art der Fortbildung. So zahlen 50 Prozent der Fortbildungsteilnehmer bis zu 1.000 Euro im Jahr, während 45 Prozent der Teilnehmer kostenlose Angebote zur Fortbildung wahrnehmen und 5 Prozent bis zu 5.000 Euro zahlen.
Wer diese Kosten trägt, entscheidet sich individuell. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, hat der sich in die Weiterbildung begebende Arbeitnehmer die Kosten vorerst zu tragen. "Manche Angebote sind vertraglich, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt", äußert der Leiter der Rechtsabteilung der DGB Rechtsschutz GmbH, Tjark Menssen, laut n-tv.
Auf die Art der Weiterbildung kommt es an
Generell empfiehlt es sich, dass der Arbeitnehmer im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht, um mögliche Lösungen hinsichtlich einer Kostenübernahme zu finden. Zudem gilt es zwischen sogenannten Off-the-job- und On-the-job-Weiterbildungen zu unterscheiden.
So ist es üblich, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter für eine Off-the-job-Fortbildung zusätzlichen Bildungsurlaub oder eine Verringerung der Arbeitsstunden gewährt, ohne Gehaltskürzungen vorzunehmen. Wird dem Arbeitnehmer ein Bildungsurlaub gestattet, so kann dieser die Art der Weiterbildung frei bestimmen, solange die Inhalte im Einklang mit dem Bildungsurlaubsgesetz stehen. Die Seminarkosten müssen jedoch nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Nichtsdestotrotz kommt es auch bei dieser Variante vor, dass der Arbeitgeber die Kosten in bestimmten Fällen übernimmt.
Handelt es sich um eine On-the-Job-Weiterbildung, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildung übernehmen, da dieser die Lerninhalte sowie Art der Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit vorgibt.
Häufig kommt es jedoch auch vor, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter selbstständig zu Off-the-job-Weiterbildungen anmeldet. In solchen Fällen ist das Unternehmen Vertragspartner mit dem Weiterbildungsinstitut und trägt entsprechend die Seminargebühren.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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