Sehhilfe

Spartipp: Wann die Krankenkasse die Brille bezuschusst

11.03.24 23:23 Uhr

Wann die Krankenkasse die Kosten für eine Brille übernimmt - das gilt es zu beachten | finanzen.net

Neben der Korrektur von Fehlsichtigkeit oder Sehschwäche ist die Brille für viele Menschen mittlerweile auch ein modisches Accessoire mit einem hohen Ausstrahlungswert für Persönlichkeit und Stil. Doch je nach Art und Ausmaß der Sehschwäche sowie persönlichen Bedürfnissen kann dies teuer werden. Was viele Versicherte nicht wissen: Unter Umständen wird die Brille von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.

Kosten für Brillen variieren je nach individuellem Bedürfnis

Laut einer YouGov-Studie aus dem Jahr 2022 tragen 74 Prozent aller Deutschen dauerhaft oder zumindest gelegentlich eine Brille zur Verbesserung der Sehstärke. Wer nur zum Lesen oder Autofahren eine Brille benötigt, brauche auf Wertigkeit oder Marke keinen allzu großen Wert legen. Dahingegen sollten Menschen, die aufgrund einer starken Sehschwäche auch im Alltag sowie im Beruf auf eine Sehhilfe angewiesen sind, hier nicht sparen, so der Informationsratgeber Krankenkasseninfo.de. Entscheidend für den Tragekomfort seien in jedem Fall sowohl gute Gläser als auch ein möglichst passgenaues, stabiles und trotzdem leicht zu tragendes Brillengestell. Die Kosten als auch die Qualitäten gehen jeweils sehr stark auseinander. Laut der Krankenkasseninfo.de ist es zwar möglich, eine Komplett-Gleitsichtbrille inklusive Gläser schon für weniger als 150 Euro zu bekommen, allerdings kosten gute Gläser mit Entspiegelung um die 400 Euro - pro Stück.

Anspruch auf Krankenkassenzuschuss gesetzlich geregelt

Im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 2004 strich die Bundesregierung die Kostenübernahme für Brillen und Brillengläser aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Seit 2017 werden zumindest wieder Personen mit einer starken Sehbeeinträchtigung durch die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst. Als Grenzwert gilt laut Paragraph 33 des Sozialgesetzbuch V (bei Kurz- oder Weitsichtigkeit) eine Sehschwäche von sechs Dioptrien auf mindestens einem Auge. Bei Hornhautverkrümmung genügen bereits vier Dioptrien für eine Brille auf Rezept. Unterstützt werden auch Menschen, deren maximale Sehkraft - mit Brille und Kontaktlinsen - unter 30 Prozent liegt. Einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkasse gibt es nur, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat.

Laut Optikerverbänden sind circa 1,4 Millionen Menschen von einer derart stark beeinträchtigten Sehkraft betroffen und können einen Zuschuss geltend machen, gibt Krankenkasseninfo.de bekannt - allerdings übernehme die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für einfache Standardgläser. Für das Brillengestell und Extras wie zum Beispiel Kunststoffgläser, eine Gleitsichtbrille oder entspiegelte Gläser müsse der Aufpreis in der Regel selbst bezahlt werden. Nur wenn eine höherwertige Brille medizinisch notwendig ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden diese ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 190 Euro pro Glas. Wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse für die Brille letztendlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Art der Fehlsichtigkeit, die Dioptrienzahl sowie Material und Ausführung der Gläser. Eine aktuelle Liste der geltenden Festbeträge für Brillen und andere Sehhilfen ist auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.

Wer über 18 Jahre ist und vom Augenarzt oder Optiker beim Sehtest nur eine leichte oder mittlere Sehschwäche attestiert bekommt, hat nach wie vor keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss für Brillen und Sehhilfen von der Krankenkasse. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, gewähren einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten allerdings per freiwilliger Satzungsleistung einen Zuschuss.

Kosten für Kontaktlinsen werden selten übernommen

Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Ein Zuschuss für Kontaktlinsen wird laut einem Bericht der Verbraucherzentrale in der Regel nur dann bewilligt, wenn diese medizinisch zwingend notwendig sind. Das ist beispielsweise bei kurz- oder weitsichtigen Menschen mit mehr als acht Dioptrien der Fall, da entsprechende Brillengläser zu schwer wären. Darüber hinaus werden die Kosten für Kontaktlinsen von der Krankenkasse übernommen, wenn diese bei einer Hornhautverkrümmung mindestens 20 Prozent bessere Ergebnisse liefern als eine Brille.
Liegen nur die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung für Brillengläser vor kann diese aber auch für Kontaktlinsen als Sehhilfen angewendet werden. Die Krankenkassen übernehmen dann immer jeweils die Kosten bis zur Höhe wie für eine Anschaffung vergleichbarer Brillengläser. Die Kosten für das nötige hygienisch-medizinische Zubehör müssen aber in jedem Fall selbst getragen werden.

Kinder mit Sehschwäche erhalten in der Regel einen Zuschuss

Laut Krankenkasseninfo.de übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Kinder bis 14 immer dann die Brille, wenn aus der ärztlichen Verordnung hervorgeht, dass sonst eine Verschlechterung der Sehkraft im Alter zu befürchten ist - was bei Kindern mit Sehfehlern so gut wie immer der Fall sei. Für die Kostenübernahme bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren muss eine Verschreibung aus medizinischen Gründen vorliegen.

Private Krankenversicherungen zahlen häufiger für die Brille

Private Krankenversicherungen bieten laut dem Ratgeber DeutscheOptiker.de häufiger Tarife an, die auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen miteinschließen. Die Konditionen sowie Art und Höhe der Zuschüsse können dabei je nach Krankenkasse und Tarif stark voneinander abweichen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: lassedesignen / shutterstock.com, Fernando Madeira / Shutterstock.com