Schutz vor Betrug

eBay Kleinanzeigen: Vor diesen PayPal-Tricks sollten sich Verbraucher schützen

21.04.21 22:50 Uhr

eBay Kleinanzeigen: Vor diesen PayPal-Tricks sollten sich Verbraucher schützen | finanzen.net

Ob als Käufer oder Verkäufer - skrupellose Machenschaften bei eBay Kleinanzeigen, um gutwilligen Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen, gehören längst nicht mehr der Seltenheit an. Vor welchen dubiosen PayPal-Tricks müssen sich Verbraucher in Acht nehmen?

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PayPal gilt als eine beliebte Zahlungsoption bei Geschäften über eBay-Kleinanzeigen, zumal sie von Verbrauchern grundsätzlich als sicher eingestuft wird, wie auch das Portal "Chip" festhält. Dennoch warten hier fiese Tricks und Fallen, die sich Betrüger schamlos zunutze machen.

Die "Freunde und Familie"-Falle

Wer bei einer PayPal-Überweisung die Zahlungsoption "Freunde und Familie" auswählt, ist einer besonders hohen Gefahr ausgesetzt, in eine arglistige Falle zu tappen. Bei einer Überweisung über diese Zahlungsoption lässt sich der Geldbetrag nicht mehr zurückholen. Der PayPal-Käuferschutz greift in diesen Fällen nicht. Der Käuferschutz garantiert Käufern, dass im Falle eines Betruges PayPal den gesamten Preis rückerstattet. Hierfür muss jedoch die Option "Waren und Dienstleistungen" ausgewählt werden.

Nach der Überweisung kann der Verkäufer das Geld an sich nehmen, das eBay- und PayPal-Konto schließen und sich problemlos aus dem Staub machen. Eine Nachverfolgung, auch über die Bankdaten, ist nicht möglich. Käufer werden auf diese Weise um ihr Geld gebracht. Deshalb sollten Käufer bei eBay-Kleinanzeigen, wenn sie die Zahlung über PayPal veranlassen, immer "Waren und Dienstleistung" als Zahlungsoption auswählen.

Die Transportkostenfalle

Die Transportkostenfalle ist eine konstruierte und trügerische Masche, mit der Verkäufer nichtsahnend Geld an ein nicht-existierendes Speditionsunternehmen überweisen, vor der das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt. Meist wird dieser Betrug laut "Computerbild" bei schweren, sperrigen Objekten angewendet.

Nachdem Preis und sämtliche weitere Zahlungsmodalitäten feststehen, beginnt der Betrug: Der Käufer gibt an, aus unterschiedlichen Gründen die Ware nicht persönlich abholen zu können und deshalb einen Transportdienst oder eine Spedition das Objekt abholen zu lassen - was "Computerbild" zufolge auch recht plausibel ist. Der Käufer bittet den Verkäufer, die Bezahlung des Transportunternehmens zu übernehmen und behauptet, das Geld der Transportkosten mitsamt des Warenpreises geschlossen zu überweisen. Kurze Zeit später erhält der Verkäufer eine E-Mail-Bestätigung des verwendeten Bezahldienstes wie etwa PayPal, wonach der Käufer den Warenpreis inklusive der Transportkosten überwiesen hat. Der Verkäufer überweist nun die Transportkosten an das Transportunternehmen.

Der Haken: Die E-Mail über die Geldeingangsbestätigung ist gefälscht und das Transportunternehmen existiert nicht. Tatsächlich ist gar keine Zahlung eingegangen. Das Geld für die Transportkosten ist dennoch verloren. Laut "Computerbild" bewegen sich die dafür veranschlagten Beträge im Bereich von 300 bis 400 Euro.

Warum Online-Bezahlungen nicht immer die beste Wahl sind

Sollten Verbraucher eine Anzeige geschaltet und für ihr angebotenes Produkt einen Käufer ausfindig gemacht, sowie sich auf einen fairen Preis geeinigt haben, kann es in vielen Fällen ratsam sein, die Ware persönlich an den Käufer zu übergeben. Doch auch dann bergen Online-Zahlungsdienstleister wie PayPal für Verkäufer Gefahren und Fallen, die sich Abzocker zunutze machen. Sollten sich Verbraucher auf eine persönliche Abholung einigen, rät das Portal "inFranken.de", stets auf die Bezahlung in bar zu bestehen oder sich das Geld im Voraus auf das Bankkonto überweisen zu lassen. Um völlig auf Nummer sicher zu gehen, sollten Online-Bezahlsysteme laut dem Portal gänzlich vermieden werden. Auch das Landeskriminalamt Niedersachsen plädiert für Barzahlungen. Auf diese Weise schützen sich Verbraucher auch vor dem sogenannten "Abhol-Betrug":

Falls der Käufer unbedingt auf die Bezahlung mit PayPal besteht und nach der Überweisung angibt, dass eine bekannte Person die Ware abholt, sollten die Alarmglocken schrillen. Denn auch hier laufen Verbraucher Gefahr, auf eine betrügerische Masche hineinzufallen. Nachdem die bekannte Person die Ware abholt, trudelt bereits die Beschwerde des Käufers ein: Der Abzocker habe die Ware bezahlt, aber nie erhalten. PayPal überweist das Geld zurück und der Verkäufer hat die Ware und das Geld verloren. Schließlich gibt es keinen Beweis dafür, dass die Ware übergeben wurde. Der Abhol-Betrug ist aufgegangen.

Das Landeskriminalamt rät abgesehen von der Barzahlung dazu, stets Zeugen hinzuziehen, falls Waren persönlich verkauft oder übergeben werden. Zudem sollte auf Versandbelege und verfolgbare Lieferungen geachtet werden.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Ken Wolter / Shutterstock.com

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12.02.2021PayPal OutperformCredit Suisse Group
25.06.2020PayPal buyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
31.01.2019PayPal OutperformOppenheimer & Co. Inc.
07.01.2019PayPal OverweightBarclays Capital
19.10.2018PayPal OutperformBMO Capital Markets
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12.02.2021PayPal OutperformCredit Suisse Group
25.06.2020PayPal buyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
31.01.2019PayPal OutperformOppenheimer & Co. Inc.
07.01.2019PayPal OverweightBarclays Capital
19.10.2018PayPal OutperformBMO Capital Markets
DatumRatingAnalyst
01.02.2018PayPal NeutralBTIG Research
10.01.2017PayPal HoldLoop Capital
19.09.2016PayPal HoldCanaccord Adams
27.05.2016PayPal HoldNeedham & Company, LLC
28.04.2016PayPal Sector PerformFBN Securities
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