Rentenanspruch

Die Hinterbliebenenrente - Wer sie bekommt und wie hoch sie ausfällt

06.10.22 06:24 Uhr

Die Hinterbliebenenrente - Wer sie bekommt und wie hoch sie ausfällt | finanzen.net

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein großer Einschnitt im Leben - persönlich und oft auch finanziell. Mit der Hinterbliebenenrente will der Staat den Betroffenen etwas unter die Arme greifen. Diese Arten gibt es und so viel erhalten Angehörige.

Nicht selten ist es so, dass der Lebensunterhalt einer Familie überwiegend oder sogar allein von einer Person bestritten wird. Sollte es zum Tod eben dieser Person kommen, hilft der Staat den Familienangehörigen mittels der Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente finanziell. Hierzu werden die Rentenansprüche des Verstorbenen herangezogen und für die Sicherung der Existenz der Hinterbliebenen eingesetzt. Doch welche Arten der Hinterbliebenenrente gibt es und wer hat Anspruch darauf?

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Die große Witwenrente

Bei der Hinterbliebenenrente unterscheidet man zwischen der kleinen und großen Witwenrente. Damit ein hinterbliebener Ehepartner Anspruch auf die große Witwenrente hat, sollte er oder sie nach dem Tod des Partners nicht wieder geheiratet und der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem muss zusätzlich mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein: Der Hinterbliebene ist Erziehungsberechtigter eines minderjährigen bzw. behinderten Kindes. Er ist wegen Krankheit oder Behinderung vermindert erwerbsfähig und erfüllt die Altersgrenze, die aktuell bei 45 Jahren und acht Monaten liegt.

Wie hoch die Witwenrente ausfällt hängt davon ab, wann die Heirat stattgefunden hat. Hat ein Ehepaar vor dem 1. Januar 2002 geheiratet oder ist einer der Eheleute vor dem 2. Januar 1962 geboren, wird eine Witwenrente in Höhe von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Zuschläge für die Erziehung von Kindern gibt es nach diesem alten Recht keine. Ist man seit 2002 verheiratet oder als Lebenspartner eingetragen, erhalten Verbliebene 55 Prozent der für den Verstorbenen gedachten Rente. Die Witwenrente kann sich um einen Kinderzuschlag erhöhen.

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Die kleine Witwenrente

Sind die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt, können Hinterbliebene eine kleine Witwenrente beantragen. Auch hier unterscheidet man bei der Auszahlung zwischen neuem und altem Recht. Für Ehen, die nach 2002 stattgefunden haben, erhalten Hinterbliebene die Rente nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners. Wurde eine Ehe vor 2002 geschlossen, hat der Partner lebenslang Anspruch auf die kleine Witwenrente. Die Höhe beträgt 25 Prozent der Rente und kann durch Kinderzuschläge ergänzt werden.

Sowohl die kleine als auch die große Hinterbliebenenrente kann vermindert ausfallen, sollte der Partner bei seinem Tod jünger als 64 Jahre gewesen sein oder der Hinterbliebene über ein gutes Einkommen verfügen. Ist man allerdings weniger als ein Jahr miteinander verheiratet gewesen oder heiratet man nach dem Tod des Partners erneut, entfällt die Hinterbliebenenrente in der Regel automatisch. Ausnahmefälle müssen mit der Rentenversicherung abgesprochen werden.

Redaktion finanzen.net

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