Bußgeld droht: So teuer kann es werden, den Motor beim Scheibe frei kratzen laufen zu lassen
Gerade in der Winterzeit ist es wieder soweit - Zeit zum Eis kratzen. Morgens aus der Tür und schon kommt die Enttäuschung, denn die Frontscheibe ist gefroren. Jetzt schnell den Motor starten und die Scheibe lässt sich viel schneller frei machen, denken sich viele, doch das sollte man besser lassen.
ADAC warnt
Früh am Morgen möchte man schon mal etwas schneller zur Arbeit, zum Beispiel wenn man zu spät ist. Umso ärgerlicher ist es hierbei, wenn die Scheibe durch den Nachtfrost vereist ist. Oftmals denkt man sich, dass es möglich wäre mit dem laufenden Motor im Stand vorzuheizen, sodass die Scheibe schneller und einfacher frei wird, doch kürzlich warnte der ADAC gerade davor. Zunächst einmal sei dies laut den Experten des größten deutschen Autoclubs extrem umwelt- und motorschädlich. Natürlich hat das auch schon seit längerem die Bundesregierung auf den Plan gerufen, die mit einer entsprechenden Regelverschärfung reagierte.
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Bußgelder für Autofahrer
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen", heißt es in §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein Bußgeld von zehn bis 80 Euro ist dementsprechend fällig. Auch auf dem eigenen Grundstück und in der Garage gelten diese Regeln und sind deshalb besonders bei aufmerksamen Nachbarn zu beachten.
Alternativen zum im Stand Heizen
Ratgeber wie web.de schlagen Alternativen zum im Stand Heizen vor, um das lästige Bußgeld zu umgehen. So ist natürlich das Parken in Garage und das Verwenden von Alumatten jeweils eine sinnvolle Alternative. Die Anschaffung einer Standheizung für das Auto kann man in diesem Fall ebenfalls erwägen, da sie wahrscheinlich allemal billiger ist als ständige Bußgelder oder ein Motorschaden.
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Johann N. Werther / Redaktion finanzen.net
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