Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder selbst kaufen und was nicht?
Die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen ist beschränkt und unter anderem vom Alter abhängig. Während Kinder unter Umständen selbst bestimmte Käufe tätigen können, ist für andere Rechtsgeschäfte die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Geschäftsfähigkeit von Personen. Daraus geht hervor, dass Kinder vor Vollendung des siebten Lebensjahres geschäftsunfähig sind, sie dürfen keinerlei Käufe oder andere Rechtsgeschäfte tätigen. Ab Vollendung des siebten Lebensjahres gelten Minderjährige grundsätzlich als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie bestimmte Rechtsgeschäfte, beispielsweise bestimmte Käufe, nicht eigenständig abschließen dürfen und hierbei die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, benötigen. Diese Regelung dient dem Schutz der Kinder vor rechtlichen und finanziellen Risiken, die sie aufgrund ihrer mangelnden Urteilsfähigkeit und Erfahrung nicht angemessen einschätzen können.
"Taschengeldparagraph" des BGB
In der Praxis hat die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern verschiedene Auswirkungen. Kinder dürfen vor Vollendung des siebten Lebensjahres keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch der Kauf von Produkten jeglicher Art. Minderjährige im Alter zwischen 7 und 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Verträge abschließen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte "Taschengeldgeschäfte". Diese beziehen sich auf geringwertige Käufe, die mit dem ihnen zur freien Verfügung überlassenen Geld getätigt werden. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass die Käufe dem Alter und der Entwicklung des Kindes angemessen sein müssen, wie aus Paragraph 110 des BGB, dem sogenannten "Taschengeldparagraph" hervorgeht. Die Zustimmung der Eltern ist dennoch erforderlich, wenn es sich um Verträge mit langfristigen Folgen oder größeren finanziellen Auswirkungen handelt, wie beispielsweise Handyverträge oder Mitgliedschaften.
Was können Kinder kaufen und was nicht?
Einige konkrete Beispiele verdeutlichen, was Kinder kaufen dürfen und was nicht. Kinder können mit ihrem Taschengeld beispielsweise kleine Spielzeuge, Süßigkeiten, Bücher oder Zeitschriften erwerben. Sie können auch Eintrittskarten für Freizeitaktivitäten wie Kino, Schwimmbad oder Vergnügungspark kaufen. Allerdings dürfen sie keine Verträge abschließen, die langfristige finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen, wie beispielsweise Abonnements oder Ratenzahlungen für teure Gegenstände.
Redaktion finanzen.net
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