Rechtlich zulässig?

Arbeitsrecht: Darf der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis stehen?

18.11.24 06:35 Uhr

Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis: Versteckte Falle oder klarer Vorteil? | finanzen.net

Arbeitnehmer in Deutschland haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Darf darin der Kündigungsgrund enthalten sein?

Diese Ausnahme bei Arbeitszeugnissen muss beachtet werden

Die kurze Antwort lautet: ja, der Kündigungsgrund darf, muss aber nicht enthalten sein. Prinzipiell darf das Arbeitszeugnis durchaus den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nennen, was laut dem Portal "Karrierefragen" sowohl rechtlich zulässig als auch üblich ist. Schließlich hat ein endendes Vertragsverhältnis einen Grund und dieser Grund sollte grundsätzlich auch genannt werden. Sonst werfe das Fragen oder Spekulationen auf, die unter Umständen eher zu Lasten des Bewerbers ausgelegt werden könnten, wie, ob eventuell etwas verheimlicht wird oder der Bewerber vielleiht sogar gefeuert wurde, so "Karrierefragen".

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Allerdings regelt §109 Absatz 2 Satz 2 der Gewerbeordnung, dass das Zeugnis keine "Merkmale oder Formulierungen" enthalten dürfe, "die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen". Für Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, bedeutet das, dass "ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss und einen Mitarbeiter nicht an seinem beruflichen Weiterkommen behindern darf", wie er gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa) ausführt. Demnach dürfte der exakte Kündigungsgrund nur dann ins Zeugnis aufgenommen werden, wenn es dem Willen des Arbeitsnehmers entspricht und er dem Arbeitnehmer nicht schadet. Sollte der Kündigungsgrund dem Arbeitnehmer also schaden können, darf er nicht im Arbeitszeugnis aufgeführt werden.

Hybridlösungen bei Arbeitszeugnissen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung könne laut Fachanwalt Peter Mayer sogar verlangt werden, dass das auch in dieser Form ins Zeugnis aufgenommen wird. Unter Umständen könne den Ausführungen des Fachanwalts zufolge sogar eine weiterführende Erläuterung bezüglich einer betriebsbedingten Kündigung verlangt werden - zumal eine betriebsbedingte Kündigung unterstreicht, dass kein Verschulden auf Arbeitnehmer-Seite vorliegt und daher eher einen positiven Einfluss haben dürfte. Außerdem rät er, in einer Beendigungsvereinbarung stets die genaue Formulierung zu den Gründen dieser festzuhalten, die das Arbeitszeugnis abschließen soll. Denn daran müssen sich Arbeitgeber dann auch halten.

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Für das Portal "Karrierefragen" lautet die Faustregel: Das Arbeitszeugnis sieht immer besser aus, wenn der Kündigungsgrund genannt wird - und wenn selbst gekündigt wurde.

Redaktion finanzen.net

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