Auf dem Prüfstand: So überstehen Sie die Probezeit
Auf eine erfolgreiche Bewerbung folgt in der Regel eine drei- bis sechsmonatige Probearbeitszeit, in der das Beschäftigungsverhältnis auf den Prüfstand gestellt wird. Wie Sie diese meistern? Hilfreiche Tipps.
Der Sinn und Zweck der Probezeit
Die Einhaltung einer Probearbeitszeit ist nicht rechtlich festgelegt und muss somit im Arbeitsvertrag verankert sein, soll eine solche am Anfang eines Arbeitsverhältnisses stehen. Laut § 622, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es dem Arbeitgeber erlaubt, eine Zeitdauer von maximal sechs Monaten zu vereinbaren, in der besondere Kündigungsregelungen gelten. In dieser Zeit ist es beiden Seiten - sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer - möglich, das Beschäftigungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen aufzulösen, sollten die Vorstellungen hinsichtlich Zusammenarbeit zu sehr voneinander abweichen. Nach Beendigung der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. eines jeden Monats oder zum jeweiligen Monatsende.
Ausnahmen bilden dabei Anstellungen in Positionen mit besonders hoher Verantwortung: Hier kann eine Probezeit von über sechs Monaten vereinbart werden. Für Personen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, gelten per Gesetz vorgeschriebene Probezeiten von mindestens einem und höchstens drei Monaten.
Unterbrechungen der Probezeit
Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle werden innerhalb der Probezeit nicht durch den Kündigungsschutz aufgefangen, da dieser in der Regel erst gilt, wenn eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten besteht. Laut Experten der Karriere-Website arbeits-abc dürfen Arbeitgeber also eine Kündigung veranlassen, auch wenn ein Krankheitsfall vorliegt. Um das Eintreten einer solchen Situation zu vermeiden, sollte sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und Rücksprache bezüglich des Gesundheitszustandes sowie des Zeitpunkts der Rückkehr in den Betrieb halten. Ehrliche und transparente Kommunikation kann in solchen Fällen zu sachdienlichen Resultaten führen, die zu beidseitiger Akzeptanz führen.
Während der Probezeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen vollständigen Jahresurlaub - dieser gilt erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Ein anteiliger Erholungsanspruch ist jedoch in § 7, Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes verankert. Demnach dürfen Arbeitnehmer - auch während ihrer Probezeit - vom gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr Gebrauch machen. Ob dieser gewährt wird, liegt dabei beim jeweiligen Arbeitgeber, da dieser Urlaubsanträge aufgrund dringender betrieblicher Gründe verweigern kann.
Tipps für eine gelungene Probezeit
Die erste Hürde ist gemeistert: Sie haben den Job, müssen jedoch noch die Probezeit überstehen. Um diese zu meistern, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:
Beachten Sie die Grundprinzipien: Pünktlichkeit, Höflichkeit und adäquates Auftreten. Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz zeugt von Zuverlässigkeit und Motivation - daher sollten Sie sich im Vorfeld mit den Arbeitswegen vertraut machen und Hindernisse einkalkulieren, die diese potentiell verlängern könnten. Höfliches Auftreten ist in jeder Lebenslage die Basis für einen positiven ersten Eindruck. Begegnen Sie Ihren Kollegen also offen, freundlich und mit einem Lächeln auf den Lippen. Abgerundet wird Ihr Gesamteindruck durch adäquate Kleidung, die dem Arbeitsumfeld angemessen ist. Dazu erkundigen Sie sich bestenfalls im Vorfeld und verzichten bei Unsicherheit den Dresscode betreffend auf das Tragen besonders auffälliger Kleidung.
Der Einstand als Möglichkeit des Kennenlernens
Eine positive Art die Aufnahme einer Tätigkeit in einem neuen Unternehmen zu beginnen, ist die Ausrichtung eines traditionellen Einstands. Nutzen Sie die Gelegenheit, um einen guten Eindruck zu machen und Ihre Kollegen besser kennenzulernen. Dabei sollten Sie jedoch sowohl die Gepflogenheiten des Unternehmens als auch die zeitlichen Vorgaben Ihres Vorgesetzten beachten. Um Ihr Engagement und Ihre Zugehörigkeit auszudrücken, ist es förderlich, sich die Namen seiner Kollegen zu merken. Das zeugt von Interesse und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Vermeiden Sie Konflikte
Kritik zu üben, ist in Ihrer Probezeit nur dann angemessen, wenn diese Hand und Fuß hat. Kritisieren Sie also mit Bedacht. Im Zweifelsfall gilt jedoch: Vornehme Zurückhaltung, statt harscher Worte. Wer in seiner Probezeit konstruktive Kritik erhält, sollte diese nicht persönlich nehmen. In der Regel dient diese zur Verbesserung der Leistung und ist somit als Chance zu betrachten, seine Arbeitskraft im Team zu konsolidieren.
Geben Sie Fehler offen zu, denn gerade in der Probezeit sind diese nur allzu menschlich. Sprechen Sie offen über Fehlleistungen, anstatt diese zu verheimlichen, um transparent zu bleiben und Verbesserungsvorschläge zu erhalten.
Vermeiden Sie die Teilnahme an Lästereien und Konflikten - Ihre Meinung über Kollegen sollte stets objektiver Natur bleiben, um die Atmosphäre am Arbeitsplatz nicht mit negativen Äußerungen zu vergiften.
Feedback einholen
Gehen Sie offen auf Arbeitskollegen bzw. Arbeitgeber zu, um deren Meinung zu Ihren Arbeitsleistungen einzuholen. Die Bitte um Feedback zeigt, dass Sie Ihre Arbeitsleitungen reflektiert betrachten und bestrebt sind, diese im Sinne des Unternehmens zu optimieren. Auch hierbei gilt: Konstruktive Kritik ist weder ein persönlicher Angriff noch eine Untermauerung Ihrer Fähigkeiten. Sie dient als Mittel zur Einarbeitung und Prozessoptimierung innerhalb des Teams - Faktoren die sowohl Ihre Arbeitsleistung als auch Ihre Unternehmenszugehörigkeit begünstigen.
Inna Warkus / Redaktion finanzen.net
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