Lohn fürs Probearbeiten? Gesetzliche Regelungen und Ansprüche
Die Probearbeit ist eine gängige Praxis, bei der Arbeitgeber potenzielle Mitarbeiter in einem realen Arbeitsumfeld testen, um ihre Fähigkeiten und Kompatibilität mit dem Unternehmen zu beurteilen. Dabei stellt sich oft die Frage, ob Arbeitnehmer während des Probearbeitens bezahlt werden müssen.
Rechtliche Aspekte
Grundsätzlich sollte man wissen, dass die Gesetze und Vorschriften bezüglich des Probearbeitens von Land zu Land unterschiedlich sind. In vielen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer auch während des Probearbeitens Anspruch auf Bezahlung haben, sofern sie eine konkrete Arbeitsleistung erbringen, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp, in einem Beitrag von merkur.de erklärt. Es wird von einer konkreten Arbeitsleistung gesprochen, sofern zum Beispiel ein Bewerber in einem Restaurant einen ganzen Tag lang tatkräftig unterstützt, wie etwa beim Bedienen der Gäste oder Ausschenken von Getränken. Wird der Bewerber demnach dazu angehalten, Aufgaben zu übernehmen, für die normalerweise Angestellte entlohnt werden, wird eine Entlohnung obligatorisch. In Fällen, in denen Bewerber ausschließlich zur Orientierung teilnehmen und keine eigenverantwortlichen Aufgaben übernehmen, liefert das Arbeitsrecht eine klare Regelung - solch eine Probearbeit ist gesetzlich nicht vergütungspflichtig.
Es ist auch wichtig, zwischen einem Probearbeiten und der Einarbeitungszeit, auch Probezeit genannt, zu unterscheiden. Bei einem Probearbeiten handelt es sich in der Regel um einen kurzen Zeitraum vor einer möglichen Einstellung, der dazu dient, die Fähigkeiten und Eignung des potenziellen Mitarbeiters zu prüfen. Die Einarbeitungszeit hingegen findet nach der Einstellung statt und dient dazu, den neuen Mitarbeiter in seine Aufgaben und das Unternehmen einzuführen. Weiter davon abzugrenzen ist das sogenannte Einfühlungsverhältnis. Das sogenannte Einfühlungsverhältnis gilt als ein unterschiedliches Konzept im Vergleich zum Probearbeiten. In diesem speziellen Fall erhält der Bewerber entweder keine oder nur geringfügige Aufgaben zur autonomen Ausführung, wie die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried in einem Beitrag erklären. Der primäre Zweck besteht darin, eine gegenseitige Bekanntschaft am potenziellen zukünftigen Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Bedingungen des Probearbeitens im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung festhalten. Dies schließt die Dauer des Probearbeitens, die Vergütung und eventuelle Kündigungsfristen ein. Während des Probearbeitens haben Arbeitnehmer grundsätzlich dieselben Rechte wie reguläre Mitarbeiter. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Pausen, Arbeitsschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten.
Redaktion finanzen.net
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