Plansch- oder Schwimmbecken

Swimmingpool im Garten: Was Grundstücksbesitzer dringend wissen sollten

16.08.24 21:03 Uhr

Planschen verboten? Wann ein Swimmingpool im Garten erlaubt ist - und wann nicht | finanzen.net

Ein Pool ist für viele Gartenbesitzer ein Traum. Allerdings darf nicht jeder einfach ein Plantsch- oder Schwimmbecken auf seinem Grundstück bauen. Was Eigentümer, Mieter und Besitzer von Kleingärten beachten müssen.

Eigentümer: Normalgroße Pools unter gewissen Bedingungen erlaubt

Während Hauseigentümer Planschbecken oder mobile Pools grundsätzlich im eigenen Garten aufbauen dürfen, kommt es bei Schwimmbecken zu Einschränkungen. Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein erklärt gegenüber chip.de, dass Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern in den meisten Fällen keine Baugenehmigung brauchen, da dieser planungsrechtlich als Nebenanlage gelten. Sind Nebenanlagen allerdings nicht zulässig, ist auch ein normalgroßes Becken planungsrechtlich untersagt. Darüber hinaus seien mit dem Haus verbundene Schwimmbecken rechtlich ganz anders als separat stehende Pools im Garten zu behandeln. Ist der Pool überdacht und von Glaswänden umfasst, handele es sich um ein Gebäude, das genehmigungspflichtig sein kann, so Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbandes Privater Bauherren (VPB) seitens chip.de. Auch ein Pool, der direkt an das bestehende Haus angebaut wird, müsse in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Gebäude genehmigt werden.

Mieter: Schwimmbecken geht über vertragsgemäßen Gebrauch hinaus

Ist der Garten zur alleinigen Nutzung mit vermietet - dies ist in der Regel bei Einfamilienhäusern der Fall -, dürfen Mieter ihn grundsätzlich so nutzen, wie sie möchten. Allerdings gibt es Grenzen. Während Komposthaufen, Spielhaus, Hundehütten oder Planschbecken nach Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum vertragsmäßigen Gebrauch eines Gartens zählen, müssen Mieter beim Errichten eines Schwimmbeckens einiges beachten, da dieser gemäß dem Amtsgericht München über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus gehe. Im Jahr 2018 urteilte das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18), dass eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung vom Vermieter nur zu dulden sei, wenn dies weder eine Subtanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Zudem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten.
Um unnötige Kosten und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter sich immer vorher mit dem Vermieter abstimmen, rät das Heimwerker-Portal myHOMEBOOK.

Teilt sich der Mieter die Grünfläche mit anderen Bewohnern eines Mehrfamilienhauses, sollte man sich zudem mit den anderen Bewohnern absprechen, um Konflikte zu vermeiden. In der Regel sind aufblasbare Planschbecken im Garten aber genehmigungsfrei und benötigen keiner Zustimmung von Vermietern und Nachbarn, da es sich um einen temporären Aufbau handelt. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Kerpen (Az. 20 C 443/01).

Schrebergärten: Schwimmbecken widerspricht Idee des Kleingartens

In Kleingärten, sogenannten Schrebergärten, ist ein fest installierter Pool grundsätzlich verboten, da er der Idee des Kleingartens, in dem Erholung und gärtnerische Betätigung im Mittelpunkt stehen, widerspricht. Dass Pools der Erholung dienen, werde in vielen Präzedenzfällen in gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema verneint, so das Hausjournal. Während ein Pool generell nicht erlaubt ist, können kleinere mobile Planschbecken jedoch vom Verein bewilligt werden, wenn die Satzung dies zulässt.

M. Schausbreitner / Redaktion finanzen.net

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