NFT des Jay-Z-Albums "Reasonable Doubt" löste Gerichtsprozess aus
Aktuell muss ein US-amerikanisches Gericht entscheiden, ob Unternehmer Damen Dash versuchte, die Urheberrechte sowie all die künftigen Einnahmen des Jay-Z-Debutalbums "Reasonable Doubt" per NFT zu versteigern.
Was bedeutet NFT?
Die Abkürzung NFT steht für Non-Fungible Token und bedeutet auf Deutsch übersetzt Nicht austauschbare Wertmarke. Dabei handelt es sich um einen Vermögenswert, der in digitalisierter Form bereitgestellt wird. Ein Non-Fungible Token hat somit sowohl einen gewissen Wert als auch eine bestimmte Funktion inne. Vermögenswerte in Form anderer Anlageoptionen, wie beispielsweise Immobilien oder gar Musikrechte, können tokenisiert - also auf Token überschrieben - und somit handelbar gemacht werden. Das Attribut der Nichtaustauschbarkeit signalisiert dabei, dass es sich um einen einzigartigen Vermögenswert handelt, der in einem Eins-zu-eins-Verhältnis gegen einen anderen eingetauscht werden darf. Zum Vergleich: Bei der Kryptowährung Bitcoin verhält es sich so, dass Bitcoins beliebig getauscht werden können, da diese immer denselben Wert haben.
Das passierte mit Jay-Zs Debutalbum
Dass der NFT-Hype nicht nur die Auktionshäuser, sondern nun auf die Gerichtssäle fest im Griff hat, zeigt der Prozess um Jay-Zs Debutalbum mit dem Titel "Reasonable Doubt". Der US-amerikanische Unternehmer, Schauspieler und Filmproduzent Damon Dash steht aktuell wegen der NFT-Versteigerung des Rap-Albums vor Gericht. Der langjährige Geschäftspartner von Jay-Z war Mitbegründer und CEO von Roc-A-Fella Records, kurz RAF. Nun soll er versucht haben die Urheberrechte und die künftigen Einnahmen, die mit diesen einhergehen per NFT zu versteigern, so das Rolling Stone-Magazin.
Warum Damon Dash vor Gericht landete
Wie das Rolling Stone Magazin weiterhin berichtet, würden die Urheberrechte gar nicht bei Dash, sondern beim Platten-Label Roc-a-Fella Records liegen. Dieses wiederum gehört zu gleichen Teilen Damon Dash, Shawn Carter a. k. a. Jay-Z und Kareem Burke, sodass Dash niemals das alleinige Verkaufsrecht innehatte. Trotzdem versucht er weiterhin selbiges durchzusetzen, indem er neue Plattformen für seine NFT-Auktion sucht. Die ursprüngliche Auktion wurde nämlich bereits geschlossen und gelöscht. Wie t3n berichtet sei "schnelles Handeln erforderlich", weil Dash die Urheberrechte mit einen Non-Fungible-Token geminet haben soll, sodass diese nun als einzigartig und nicht austauschbar markiert sind.
Dash versicherte gegenüber der Online-Boulevardplattform TMZ, dass er gar nicht die Urheberrechte, sondern seine Anteile an RAF tokenisieren und verkaufen wollte. Der Preis den ihm Ja-Z dafür zahlen wollte, sei jedoch "inakzeptabel" gewesen.
Redaktion finanzen.net
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