Negatives Image

Diese Berufe genießen das geringste Ansehen

06.08.21 06:56 Uhr

Diese Berufe genießen das geringste Ansehen | finanzen.net

Berufe mit schlechtem Ansehen müssen nicht immer niedrig bezahlte Jobs sein. Auch finanziell lukrative Berufe sind oft nicht beliebt. Dies zeigt nun eine Umfrage.

Die Gesellschaft für Sozialforschung Forsa hat im Sommer 2019 im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes eine Umfrage zum Ansehen bestimmter Berufe durchgeführt. Befragt wurden 2.006 Bürger ab 14 Jahren, die ihre Meinung zu 35 ausgewählten Berufsgruppen äußern sollten.

Bankenwesen und politische Institutionen unbeliebt

Die Ergebnisse zeigten, dass bei den Bürgern nicht unbedingt niedrig bezahlte Stellen unbeliebt sind, wie viele gerne annehmen, sondern gerade gut bezahlte Berufe aus dem Bankenwesen oder aus politischen Institutionen. So belegen Politiker in dem Ranking mit einem Beliebtheitswert von 16 Prozent den vierten Platz der unbeliebtesten Berufe. Mitarbeiter einer Telefongesellschaft oder einer Werbeagentur und Versicherungsvertreter belegen mit Beliebtheitswerten von 13 bis acht Prozent die ersten drei Plätze.

Zu den weiteren unbeliebten Berufsgruppen zählen auch Manager und Bankangestellte auf dem fünften und sechsten Platz sowie Gewerkschaftsfunktionäre und Steuerbeamte, die den siebten und achten Platz belegen. Deutlich wird also, dass der Beliebtheitsfaktor bei dieser Umfrage besonders auf die Erfahrung zurückzuführen ist, die die Bürger mit diesen Berufsgruppen gemacht haben.

Krankenpfleger, Erzieher und Müllmann vorne mit dabei

Das erkennt man auch, wenn man einen Blick auf die beliebtesten Berufsgruppen wirft. Hier liegen nämlich Berufe wie Alten- oder Krankenpfleger, Ärzte und Feuerwehrmann mit Werten von 86 bis 94 Prozent in den Top 4. Auch Polizisten, Erzieher, Richter und Müllmann befinden sich innerhalb der acht beliebtesten Berufsgruppen. Somit genießen viele Menschen, die diesen Tätigkeiten nachgehen, ein gutes Image - und das trotz der oftmals niedrigen Gehälter. Das lässt sich darauf zurückführen, dass sie Aufgaben bewältigen, die besonders dem Wohl der Allgemeinheit zugute kommen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: granata68 / Shutterstock.com