Renteninformation: Das gibt es beim jährlichen Schreiben zu beachten
Jährlich geht sie ein und verbreitet oftmals wenig Freude: Die Renteninformation. Doch oft werden Daten auch falsch interpretiert. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Ab einem Alter von 27 Jahren bekommen Versicherte, wenn sie bereits fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben, einmal jährlich Post von der Deutschen Rentenversicherung. Die sogenannte Renteninformation gibt Aufschluss darüber, wie es um die gesetzliche Rente des Versicherten bestellt ist.
Durchschnittlich 1.266 Euro in weniger als 60 Minuten zurückholen mit Ihrer nächsten Steuererklärung.
Starten Sie jetzt Ihre Steuererklärung mit smartsteuer*
Zu erwartende Rentenhöhe
Die Rente, die ein jeder am Ende seines Arbeitslebens erwarten kann, hängt davon ab, wie viel und wie lange in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Seit dem 1. Juli dieses Jahres erhalten Versicherte mit einem jährlichen Durchschnittsverdienst von 37.873 Euro in den alten Bundesländern als Gegenwert für einen Rentenpunkt 33,05 Euro, statt zuvor 32,03 Euro. In den neuen Bundesländern stieg der Wert von 30,69 Euro auf 31,89 Euro. Bei einem geringeren jährlichen Bruttogehalt fällt auch die Anzahl der Rentenpunkte geringer aus, entsprechend erhalten Versicherte mit einem höheren Einkommen mehr. Dies wird allerdings ab der Beitragsbemessungsgrenze von 80.400 Euro gedeckelt.
Die Entgeltpunkte, die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden, werden dann mit dem Zugangsfaktor malgenommen. Dieser liegt bei der Regelaltersgrenze bei 1,0 und fällt bei früherem Renteneintritt bzw. steigt bei denjenigen, die nach dem Rentenalter zunächst auf ihre Rente verzichten.
Das Ergebnis hieraus wird mit dem Rentenfaktor multipliziert. Dieser bemisst sich nach der Art der Rente. Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten werden mit dem Wert 1,0 berechnet. Renten wegen Erwerbsminderung, Vollwaisenrente und Halbwaisenrente, als auch Witwenrente werden mit einem Faktor kleiner 1,0 bewertet.
Abgaben nicht vergessen
Wichtig zu beachten: Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von diesen gehen dann noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Steuern ab. Darauf wird in der Renteninformation auch hingewiesen.
Eine App für alle Ihre Versicherungen. Finden Sie heraus, bei welchen Verträgen Sie sparen oder mehr Leistungen herausholen können. Hier kostenlos die App von Clark herunterladen und testen*
Inflation nicht berücksichtigt
Des Weiteren ist dem Schreiben zu entnehmen, dass der Kaufkraftverlust in der prognostizierten Rente nicht berücksichtigt wird. Um dies zu verdeutlichen, druckt die Deutsche Rentenversicherung auf der Rückseite des Schreibens auch ein Rechenbeispiel ab, um die Auswirkungen der Inflation auf die zu erwartende Rente nachvollziehbar abzubilden. Doch auch für den Fall, dass die Entwicklung besser als erwartet wäre, wird dem Versicherten vorgerechnet, wie es um die Rente stehen würde, wenn diese jährlich ein bis zwei Prozent steigen würde.
Für Eltern wichtig
Für Eltern gibt es mögliche zusätzliche Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten, die für eine Rentenerhöhung sorgen können. Diese werden in der Renteninformation aber nicht berücksichtigt. Erst wenn die langjährigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden sie in einer ausführlichen Rentenauskunft mit eingerechnet. Diese erhalten Versicherte ab einem Alter von 55 Jahren automatisch alle drei Jahre - die Renteninformation entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Die Renteninformation dient dem Versicherten als Fundament, um seine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge besser planen zu können, gibt aber keinen genauen Wert der zu erwartenden Rentenlücke an. Ein jeder sollte sich heutzutage anderweitig ausreichend für seinen Ruhestand absichern, denn allein von der gesetzlichen Rente zu leben, ist in der heutigen Zeit kaum noch vorstellbar.
Redaktion finanzen.net
*Das bedeutet das Sternchen: Unsere News sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus. Autoren, Herausgeber und die zitierten Quellen haften nicht für etwaige Verluste, die durch den Kauf oder Verkauf der in den Artikeln genannten Wertpapiere oder Finanzprodukte entstehen.
Weitere News
Bildquellen: Daniela Staerk / Shutterstock.com