Auto-Sicherheit: Wann das Parklicht unverzichtbar ist
Das Parklicht am Auto kann insbesondere in schlecht beleuchteten oder nur schwer einsehbaren Straßen zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen beidseitig die Standlichter eingeschaltet werden.
Das Parklicht kann Unfälle verhindern
Wer sein Auto nachts an einer nur schlecht oder gar nicht beleuchteten Straße abstellt, sollte das Parklicht nicht vergessen. Ohne ausreichende Beleuchtung kann es schnell zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften beim Halten am Straßenrand auf der der Fahrbahn zugewandten Fahrzeugseite das Parklicht einschalten.
Doch auch in Straßen mit vorhandenen Laternen muss in manchen Fällen eine Beleuchtung verwendet werden. So werden einige Straßenlaternen irgendwann in der Nacht abgeschaltet. Diese Lampen sind mit einem roten Ring (Verkehrszeichen 394) versehen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten strengere Regeln
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsordnung beim nächtlichen Parken noch etwas strenger. Hier ist es verpflichtend, beim Parken auf der Straße die beidseitigen Standlichter einzuschalten.
Wird das Parklicht oder Standlicht zudem innerorts nicht eingeschaltet und es kommt zu einem Unfall, kann dem Halter nach Angaben von t-online eine Teilschuld treffen.
So schaltet man das Parklicht ein
Laut dem Vergleichsportal Check24 unterscheiden sich Park- und Standlicht nicht in ihrer Lichtintensität. Beide haben eine Vorder- und Rückbeleuchtung auf beiden Seiten des Autos und leuchten deutlich schwächer als das Abblendlicht.
Beim Einschalten des Parklichts kommt es auf das Automodell an. Dies kann über den Lichthebel am Lenkrad einen extra (Dreh-)Schalter funktionieren. Die Details hierzu stehen in der Betriebsanleitung (Handbuch) des Fahrzeugs. Alternativ kann beim Schalter auch die Auto-Einstellung gewählt werden. Dann ist das Standlicht im Bedarfsfall automatisch aktiviert.
Tim Adler / Redaktion finanzen.net
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