Neue EU-Verordnung ab dem 7. Juni: Was Bahnreisende jetzt wissen müssen
Auch bei Bahnreisen existieren wie bei jeder anderen Reiseform auch Rechte und Pflichten, die sowohl die Fahrgäste als auch die Bahnunternehmen betreffen. Ab dem 7. Juni 2023 treten aufgrund einer neuen EU-Verordnung wichtige Änderungen in Kraft, die die Fahrgastrechte von Bahnreisenden erheblich beeinflussen.
Fristverkürzung und Rückerstattung
Die Rechte und Pflichten der Bahnreisenden werden ab dem 7. Juni 2023 durch eine neue EU-Verordnung erheblich verändert. Diese Regeländerungen sind hauptsächlich bei Zugausfällen oder Verspätungen relevant und dürften das Reiseerlebnis von Millionen von Menschen, die täglich die Bahn nutzen, direkt beeinflussen.
Bisher hatten Kunden das Recht, bis zu einem Jahr nach einem Ereignis wie einem Zugausfall oder einer Verspätung eine Rückerstattung zu beantragen. Allerdings wird die Frist für die Beantragung einer Rückerstattung ab dem 7. Juni 2023 auf drei Monate verkürzt, was bedeutet, dass Fahrgäste ihre Ansprüche innerhalb dieses verkürzten Zeitfensters geltend machen müssen.
Zusätzlich zu dieser Änderung gibt es bestimmte Ausnahmen für die Rückerstattung. Wenn Bahnunternehmen belegen können, dass die Verspätungen oder Zugausfälle außerhalb ihres Einflussbereichs lagen, besteht kein Anspruch auf Erstattung mehr. Solche außergewöhnlichen Umstände können extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen oder Eingriffe Dritter wie Personen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl oder Sabotage sein. Auch eine schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie eine Pandemie, kann als solch außergewöhnlicher Umstand gelten.
Alternative Weiterreisemöglichkeiten und Unterbringung
Trotz dieser Neuregelungen sind Bahnunternehmen weiterhin verpflichtet, alternative Weiterreisemöglichkeiten oder die Unterbringung in einem Hotel bereitzustellen, wenn erhebliche Verspätungen oder Zugausfälle auftreten. Allerdings kann die Bahn ab dem 7. Juni 2023 die Unterbringung auf maximal drei Tage beschränken, sodass Fahrgäste nach drei Tagen eigene Vorkehrungen treffen müssen, wenn sie noch nicht an ihrem Ziel angekommen sind.
Die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen bleiben ebenfalls bestehen, wenn auch mit einigen Anpassungen. Fahrgäste erhalten eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielbahnhof. Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr steigt die Entschädigung auf 50 Prozent des Fahrpreises. Auch bei Tickets für Hin- und Rückfahrt gelten dieselben Verspätungszeiträume, allerdings wird die Entschädigung auf Basis der Hälfte des Ticketpreises berechnet.
Redaktion finanzen.net
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