Verstoß gegen die Hausordnung: Was im Keller gelagert werden darf - und was nicht
Nicht selten wird im Keller all das gelagert, was keinen Platz in der Wohnung findet - darunter alte Matratzen, Lacke, Desinfektionsmittel, alte Zeitungen und so weiter. Was viele nicht wissen: Oft ist dies eigentlich gar nicht erlaubt.
Jeder Mieter kann seinen Keller nutzen, wie er will - das denken zwar viele, stimmt aber nicht. Denn schließlich gehört der Keller, genau wie die Wohnung selbst, dem Vermieter, und der kann bestimmen, wie der Keller genutzt werden darf. Den Keller eines Eigenheims hingegen darf man nutzen, wie man möchte: Schließlich gibt es hier keine Verpflichtungen gegenüber einem Vermieter.
Keller dürfen meist nicht als Warenlager oder Schlafzimmer genutzt werden
So ist es bei Mietwohnungen beispielsweise oft verboten, den Keller als Warenlager für Gegenstände zu nutzen, die weiterverkauft werden sollen. Denn wer professionell Waren an- und verkauft, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden - aber Kellerräume sind oft nicht als gewerbliche Flächen ausgewiesen. Ähnlich ist es bei der Nutzung von Kellerräumen als kühler Schlafplatz im Sommer, weil auch hierfür der Vermieter den Keller ausdrücklich als Wohnraum auszeichnen muss.
In beiden Fällen gilt: Wer sich nicht sicher ist, ob der Keller als Warenlager oder Schlafstätte genutzt werden darf, sollte einfach beim Vermieter nachfragen. Erlaubt dieser die entsprechende Nutzung (schriftlich), ist man abgesichert, verbietet er es und man hält sich an das Verbot, entgeht man einem möglichen Rechtsstreit.
Matratzen dürfen oft nicht in den Keller
Weil in vielen Kellern oft keine Rauchmelder angebracht sind, verbieten viele Vermieter auch die Lagerung leicht entzündlicher Flüssigkeiten und Gegenstände im Keller. Dazu gehören nach Angaben der Informationsplattform chip.de nicht nur Benzin, sondern auch Lacke, Farben mit Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, verschiedene Öle, alte Zeitung oder Papier, explosionsgefährdete Druckluftbehälter, Gasflaschen und Kleidung. Achtung: Auch Matratzen sind leicht entzündlich und dürfen in Mietshäusern deswegen oft nicht im Keller gelagert werden. Ebenfalls leicht entzündlich sind Autoreifen, hier bietet es sich an, den Vermieter für die Lagerung im Keller um Erlaubnis zu bitten.
Ähnlich verhält es sich mit Lebensmitteln. Oft gilt hier die Regel, dass diese zwar im Keller gelagert werden dürfen, aber alle Dosen und Einmachgläser gut verschlossen und loses Obst und Gemüse so aufbewahrt werden müssen, dass dadurch keine Ratten angelockt werden.
Bei der Nutzung als Werkstatt oder Hobbyraum die Hausgemeinschaft informieren
Manche Vermieter untersagen nicht nur die Lagerung bestimmter Gegenstände im Keller, sondern auch das Ausüben bestimmter Tätigkeiten. So kann es verboten sein, einen Hobbyraum oder eine Werkstatt im Keller einzurichten. Weil im Keller oft nur ein Stromzähler für alle Parteien angebracht ist, sollte man die Hausgemeinschaft und den Vermieter in jedem Fall informieren, wenn man den Keller als Werkstatt oder Hobbyraum nutzen möchte. So kann man gemeinsam nach einer Lösung für den Umgang mit den möglicherweise steigenden Energiekosten suchen. Oft ist es dann auch erlaubt, etwa einen kleinen Topf Lack im Keller aufzubewahren. Es kann jedoch sein, dass es eine Obergrenze für die Lagerung gibt und beispielsweise nur maximal 20 Liter entzündbare Stoffe im Keller stehen dürfen.
Die Missachtung der Hausordnung führt im schlimmsten Fall zur Kündigung
All das können Vermieter im Mietvertrag oder in der Hausordnung bestimmen. Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, hat eine Missachtung der Hausordnung zunächst eine informelle Erinnerung an die geltenden Regelungen zur Folge und - hält man sich danach nicht an die Hausordnung - anschließend eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann die Missachtung der Hausordnung zur Kündigung führen.
Es gibt jedoch auch eine Regelung zum Schutz der Mieter: Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal t-online, dass Vermieter den Keller zu Beginn des Mietvertrags (sofern nichts anderes besprochen ist) leer übergeben müssen. Die Vermieter müssen sich also um die Räumung des Lagerplatzes kümmern oder ihn selbst räumen.
Redaktion finanzen.net
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