Mehr Geld ohne Gehaltserhöhung: Diese geldwerten Vorteile dürfen Arbeitgeber steuerfrei gewähren
Wenn Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber mal wieder in eine Sackgasse führen, können geldwerte Vorteile Abhilfe schaffen. Aus steuerfreien Leistungen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vorteile ziehen.
Was sind geldwerte Vorteile?
Geldwerte Vorteile sind Leistungen, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern zuzüglich zu ihrem Gehalt bietet. Dies können zum Beispiel sowohl Rabatte als auch ein Firmenwagen oder die private Nutzung von IT-Ausstattung sein. Wie "Lexware" erklärt, können Arbeitgeber geldwerte Vorteile als eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung nutzen. Daraus ergeben sich einige Vorteile für den Arbeitnehmer. So bleibt dadurch zum Beispiel oftmals mehr Netto als bei einer einfachen Gehaltserhöhung. Außerdem können so zusätzlich Kosten für ein privates Smartphone, Auto oder dergleichen gespart werden. Doch auch der Arbeitgeber kann daraus Vorteile ziehen. So wird der Arbeitnehmer damit zum Beispiel kostengünstig an das Unternehmen gebunden und zusätzlich kann die Motivation des Mitarbeiters gesteigert werden, ohne dass der Bruttolohn erhöht werden muss. Werden bestimmte Freigrenzen außerdem nicht überschritten, bleiben geldwerte Vorteile steuerfrei.
Die Leiterin Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin, Daniela Karbe-Geßler, erklärt gegenüber dem "Focus", welche Chancen das Einkommensteuergesetz den Arbeitgebern bietet, um ihren Arbeitnehmern einige 100 Euro netto mehr bieten zu können.
Gutscheine, Transportmittel und Verpflegung
Eine Sachleistung wie zum Beispiel ein Tankgutschein für Privatautos, dürfe erst seit diesem Jahr einen Wert von 50 Euro im Monat haben. Dies sind ganze sechs Euro mehr, als es bisher der Fall war. Hat man kein Auto, kann das Unternehmen die 50 Euro alternativ in die Strom- oder Gasrechnung investieren. Kommt dies ebenfalls nicht infrage, können die 50 Euro für ein Kaufhaus, einen Friseur oder Fitnessclub ausgegeben werden. Wichtig ist hierbei nur, dass der Bonus an konkrete Geschäfte oder Waren gebunden ist und nur einmal im Monat vergeben werden darf.
Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr spendieren, die auch privat genutzt werden dürfen. Ob es sich dabei jedoch nur um eine Bezuschussung handelt oder der Arbeitgeber die Kosten komplett übernimmt, ist Verhandlungssache. Die Steuerfreiheit gilt hier jedoch nur für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr, also für Bus, Bahn, Tram, U- und S-Bahnen. Nicht für Flugtickets oder Taxi-Fahrten. Außerdem können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Fahrräder stellen. Steuerfrei bleibt dies jedoch nur, wenn das Unternehmen weiterhin Eigentümer des Rads bleibt.
Verfügt das Unternehmen über keine Kantine, kann der Arbeitgeber zusätzlich die Verpflegung der Mitarbeiter bezuschussen. Hier können zum Beispiel Restaurantgutscheine oder Essenschecks verteilt werden, die dann bei bestimmten Anbietern oder Supermärkten eingelöst werden können. Steuerfrei sind im Jahr 2022 Bons mit einem Wert von bis zu 6,67 Euro pro Arbeitstag.
Gesundheit, Kinderbetreuung und IT
Auch die Gesundheit ihrer Mitarbeiter können Unternehmen mit geldwerten Vorteilen fördern und finanziell unterstützen. Pro Mitarbeiter dürfen Arbeitgeber bis zu 600 Euro steuerfrei für Leistungen wie Wirbelsäulen-Kurse, Anti-Stress- oder Burn-Out-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucher-Kurse sowie Lehrgänge rund um gesunde Ernährung ausgeben (auch außerhalb des Betriebes). Und auch der Urlaub kann finanziell unterstützt werden. Die "Erholungsbeihilfe" bleibt bis 156 Euro steuerfrei (inklusive Beträge für Ehepartner mit 104 Euro und Kinder mit je 52 Euro).
Ebenfalls wichtig für Familien ist die Unterstützung in Sachen Kinderbetreuung. Der Betrag ist hierbei gänzlich Verhandlungssache, denn hier gibt es keine Obergrenze. Ob die Kinderbetreuung also nur bezuschusst oder ganz übernommen wird, liegt beim Arbeitgeber. Bis zu 600 Euro im Jahr darf die Firma zusätzlich steuerfrei drauflegen, wenn es um die kurzfristige Betreuung von Kindern bis 14 Jahre oder pflegebedürftige Angehörige von Mitarbeitern geht. Karbe-Geßler erklärt jedoch: "Das ist für berufliche Notsituationen gedacht."
Auch die Internetgebühren dürfen durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Hier liegt die steuerfreie Obergrenze bei 50 Euro im Monat. Für Hard- und Software wie einen Computer, einen Laptop, ein Smartphone oder ein Fax gibt es keine Obergrenze. Dies gilt aber nur, wenn das Gerät weiterhin dem Arbeitgeber gehört. Wird das Gerät verschenkt, muss dies rechtmäßig versteuert werden.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: el lobo / Shutterstock.com