Rausch hinterm Steuer?

Cannabis-Konsum: Diese Regeln gelten beim Autofahren

25.09.24 03:12 Uhr

Achtung, Autofahrer! Neue Regeln für Cannabis-Konsumenten! | finanzen.net

Im April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert worden. Gewisse Einschränkungen bestehen trotzdem, um Kinder und Jugendliche sowie Mitmenschen zu schützen. Besonders beim Autofahren sollte die Sicherheit gewährleistet sein.

Erhöhung des THC-Grenzwerts

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 galt zunächst ein THC-Grenzwert eines Nanogramms je Milliliter Blut. Seit dem 22. August 2024 gilt jedoch "ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum", wie es beim ADAC heißt. Dies entspricht ungefähr einem Alkoholwert von 0,5 Promille.

Die Skepsis in der Bevölkerung bleibt jedoch groß: Einer Umfrage des Portals Verivox zufolge gaben 73 Prozent der Deutschen an, dass die Verkehrssicherheit unter der Freigabe von Cannabis leiden könnte. Auch Fachpolitiker Florian Müller von der CDU äußerte sich laut der dpa kritisch und sprach von einem "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit". Doch wie verhält es sich mit dem Konsum und der Fahrtüchtigkeit?

Erst 24 Stunden nach dem Konsum wieder fahrtüchtig

Auch der ADAC und die deutsche Autozeitschrift Auto Bild stellten sich die Frage, wie sich der Konsum auswirkt und ab wann die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist. Um diese Frage zu beantworten, starteten sie einen Versuch mit drei Probanden, die zwar zuvor schon einmal Cannabis konsumiert hatten, allerdings nicht als Gewohnheitskonsumenten einzustufen waren. Gemessen wurde das Fahrvermögen und die "für die Aufmerksamkeitssteuerung relevanten kognitiven Fähigkeiten" vor und nach dem Konsum eines Joints mit 0,28 Gramm Cannabis und Tabak. Nach dem Konsum wurden drei Messzeitpunkte untersucht: eine Stunde, vier Stunden und 20 Stunden nach dem Konsum. Eine Stunde danach waren deutliche Ausfallerscheinungen zu sehen. Auch nach vier Stunden war die Fahrtüchtigkeit nicht vollständig wiederhergestellt. Erst nach 20 Stunden sei eine sichere und legale Teilnahme wieder möglich gewesen. Daher rät der ADAC davon ab, innerhalb von 24 Stunden nach dem Konsum am Straßenverkehr teilzunehmen.

Eine deutlich kürzere Einschätzung gibt Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Expertengruppe gegenüber der Tagesschau ab: "Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt." Direkt nach dem Konsum seien es zehn bis 150 Nanogramm. Im Zweifel sollte jedoch vom Fahren abgesehen werden, da hohe Strafen drohen.

Drohende Strafen bei Missachtung

Bei "vorsätzlicher oder fahrlässiger" Missachtung des Grenzwertes droht ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. War der Fahrende zusätzlich alkoholisiert, kann das Bußgeld sogar auf 1.000 Euro erhöht werden.

Bei Fahranfängern in der Probezeit oder Fahrern vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt - ähnlich wie bei Alkohol - ein absolutes Verbot am Steuer. Von dieser Regelung ausgenommen sind Konsumenten, die Cannabis nachweislich als verschriebenes Arzneimittel einnehmen.

J. Vogel / Redaktion finanzen.net

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