Krankenkassenwechsel: auf die Leistung kommt es an
Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit und beliebig oft möglich, sofern man bereits seit mindestens 18 Monaten bei der jeweiligen Krankenkasse versichert ist. Wir zeigen, wann sich ein Wechsel lohnen kann und was dabei beachtet werden sollte.
Eine Krankenkasse zeichnet sich durch ihr individuelles Service- und Leistungsangebot aus. Ob eine Krankenkasse infrage kommt und sich ein Wechsel als lohnenswert erweist, ist daher von den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen abhängig.
Diese drei Vergleichsfaktoren sollten herangezogen werden
Um die gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen und herauszufinden, ob ein Krankenkassenwechsel Sinn macht, hebt das Online-Portal Finanztip drei Vergleichsfaktoren hervor: Die Beitragssätze, die Leistungen und die Zusatzbeiträge. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und wurde vom Gesetzgeber festgelegt; dieser ist bei allen Kassen gleich.
Der Zusatzbeitrag, der 2015 eingeführt wurde, dient dem Ausgleich potenzieller finanzieller Engpässe der Krankenkassen. Derzeit liegt der Betrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, über alle 105 gesetzlichen Krankenkassen hinweg zwischen 0,40 Prozent und 2,5 Prozent. Ein Wechsel in eine Krankenkasse mit einem geringeren Zusatzbeitrag kann sich daher finanziell lohnen.
Die von der Krankenkasse angebotenen Leistungen sollten ebenfalls als maßgebliche Kriterien für einen Krankenkassenwechsel herangezogen werden und damit ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel sein. Dabei zählen rund 95 Prozent der Kassenleistungen zu den Basisleistungen und werden von allen Kassen übernommen. Hinzu kommen viele verschiedene Zusatzleistungen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Auch sogenannte Bonusprogramme, bei welchen Verbraucher unter anderem Prämien oder Beitragssenkungen erhalten können, können für viele interessant sein. Bezüglich dem Leistungsangebot einer Krankenkasse gilt für Verbraucher, die einzelnen Zusatzleistungen der Krankenkassen zu vergleichen und sie auf die persönlichen, individuellen Bedürfnisse und Ansprüche zu projizieren. Auch Service-Leistungen wie die Anzahl der Geschäftsstellen, telefonische Beratung und Unterstützung bei der Arztsuche können gewichtende Aspekte des Leistungsangebotes einer Krankenkasse sein.
Das sollte bei einem Krankenkassenwechsel beachtet werden
Wie eingangs bereits erwähnt, gilt bei Krankenkassen oftmals eine Mindestbindungsfrist von 18 Monaten. Nach Verstreichen dieser 18 Monate kann die Krankenkasse gewechselt werden. Relevante Informationen bezüglich einer Kündigungsfrist hält die jeweilige Krankenkasse bereit, in bestimmten Fällen greift gar ein Sonderkündigungsrecht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitragssatz erhöht. Hier kann anschließend bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag eingeführt wurde, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine etwaige Erhöhung und das damit verbundene Recht zum Wechseln rechtzeitig anzukündigen. Wird dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, sollte die Kündigung stets schriftlich, im besten Fall per Einschreiben erfolgen.
Redaktion finanzen.net
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