Lange krank

Krankengeld beantragen - so geht’s

09.01.23 22:17 Uhr

Krankengeld beantragen - so geht’s | finanzen.net

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt vom Arbeitgeber kein Geld mehr. Dann muss Krankengeld beantragt werden - so geht’s.

Jede und jeder ist mal krank. Angestellte bekommen während der ersten sechs Wochen Krankschreibung von ihrem Arbeitgeber in der Regel weiter das volle Gehalt, danach endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss Krankengeld beantragen.

Versicherte müssen lediglich ein Formular ausfüllen, um Krankengeld zu beantragen

Das geht ganz einfach: Die gesetzliche Krankenversicherung muss nach Beginn der Krankschreibung innerhalb von einer Woche über den Krankheitsfall informiert werden, indem - entweder durch die Arztpraxis oder den Versicherten selbst - die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht wird. Dieser Schritt ist also beim Beantragen von Krankengeld bereits erledigt.

Nach Ende der sechs Wochen seit Beginn der Krankschreibung informiert der Arbeitgeber die Versicherung über das Ende der Entgeltfortzahlung und über die Höhe des aktuellen Gehalts des Versicherten. Dann bekommt der Versicherte automatisch von der Versicherung digital oder postalisch einen Fragebogen zugeschickt. Diesen gilt es wahrheitsgetreu und sorgfältig auszufüllen. Abschließend muss nur noch die Krankenkasse den Fragebogen prüfen, dann wird das Krankengeld ausgezahlt. Es beträgt laut "Die Techniker" 70 Prozent des Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Nettogehalts und 2023 maximal 116,38 Euro täglich. Davon müssen die Versicherten gegebenenfalls noch Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Während der Zeitspanne, in der das Krankengeld ausgezahlt wird, werden keine Beitragszahlungen zur Krankenversicherung fällig.

Achtung: Krankengeld gibt es nur für gesetzlich versicherte Angestellte

Doch nicht alle bekommen in den ersten sechs Wochen nach der Krankschreibung automatisch ihr Gehalt weiter ausgezahlt. So zum Beispiel Personen, die seit weniger als vier Wochen bei ihrem aktuellen Arbeitgeber angestellt sind und Selbstständige. Erstere können direkt bei Beginn der Krankschreibung Krankengeld beantragen, Letztere müssen vorher bei der Krankenkasse eine sogenannte Wahlerklärung unterzeichnen, in der sie sich für einen Krankengeldtarif entscheiden. Sie müssen dann höhere Versicherungsbeiträge zahlen, bekommen dafür aber ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld.

Auch privat Versicherte sind nicht automatisch abgesichert. Hier bietet sich eine Krankentagegeld-Versicherung an, die im Falle einer längeren Krankschreibung greift und ähnliche Leistungen bietet wie das gesetzliche Krankengeld.

Redaktion finanzen.net

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