Lästige Kostenfallen

In die Abofalle getappt? So vermeidet man unnötige Kosten

29.06.23 21:12 Uhr

In die Abofalle getappt? So vermeidet man unnötige Kosten | finanzen.net

Einmal nicht das Kleingedruckte gelesen und schon erhält man die erste Rechnung. Wir verraten Ihnen, wie sie den lästigen Abofallen entkommen können.

Im Internet werden zahllose Dienstleistungen angeboten - um diese überhaupt nutzen zu können, wird oft die Angabe von persönlichen Daten verlangt. In vielen Fällen gestaltet sich dies als unproblematisch, aber immer wieder folgt auch eine böse Überraschung in Form einer Rechnung für ein abgeschlossenes Abonnement. Ohne es zu wissen, ist man mit der Angabe seiner Daten einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen und wird zur Zahlung aufgefordert. Wenn Sie ungewollt oder ohne es zu bemerken einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben, besteht dennoch die Möglichkeit, den Vertrag für unwirksam zu erklären. Geraten Sie also nicht in Panik, wenn Sie die erste Rechnung erhalten, sondern befolgen Sie die Tipps, wie Sie der teuren Abofalle entkommen können.

Widerruf

In der Regel steht Ihnen bei jedem im Internet abgeschlossenen Vertrag das Widerrufsrecht zu. Die Frist, um einen Widerruf wirksam zu machen, beträgt zwei Wochen und verlängert sich auf ein Jahr, wenn Sie nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Für einen Widerruf müssen keine Gründe angegeben werden, er kann in schriftlicher Form dafür sorgen, den Vertrag aufzulösen. Dafür finden Sie zahlreiche Vorlagen im Internet, die Sie mit den richtigen Angaben ausfüllen müssen und im besten Fall per Mail und Einschreiben senden.

Anfechtung

Eine Alternative zum Widerruf bietet die Anfechtung eines Vertrags. Denn wenn Ihnen nicht klar war, dass Sie einen Vertrag abschließen oder dass der Vertrag kostenpflichtig ist, hat man die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Allerdings muss dies ebenfalls schriftlich und innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Kündigung

Trotz Anfechtung und Widerruf des Vertrags sollte zusätzlich eine offizielle Kündigung erfolgen, denn viele kostenpflichtige Verträge sind für die Dauer von einem Jahr festgelegt. Standardmäßig enthalten aber diese Verträge Verlängerungsklauseln, wenn nicht innerhalb bestimmter Kündigungsfristen gekündigt wird. Mit einer Kündigung zum nächstmöglichen Termin verhindern Sie zumindest die Verlängerung eines solchen Vertrags, falls sich die Anfechtung oder ein Widerruf als erfolglos erweisen.

Zustandekommen und Wirksamkeit

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Überprüfung des Zustandekommens und der Wirksamkeit, denn in vielen Fällen ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen - es fehlt der Nachweis. Schalten die Betreiber dann sogar Inkassobüros und angebliche Anwaltskanzleien ein, darf man sich nicht einschüchtern lassen, sondern sollte anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafantrag stellen.

Nicht aus Angst zahlen

Oft begehen Betroffene den Fehler und zahlen die Rechnung aus Angst vor einer Klage. In der Regel bleibt es jedoch lediglich bei Rechnungen, Mahnungen und leeren Drohungen und Sie haben nichts weiter zu befürchten, da die Betreiber vor dem Gesetz machtlos sind. Auch von Mahnbescheiden sollten Sie sich keinesfalls verunsichern lassen, denn ein erlassener Mahnbescheid sagt noch nicht aus, ob der Sachverhalt überhaupt geprüft wurde. Dies würde erst in einem Zivilprozess passieren und kaum ein Dienste-Betreiber bringt so einen Fall tatsächlich vor Gericht.

Fazit

Wer feststellt, in eine Abofalle geraten zu sein, sollte zunächst per E-Mail und Einwurfeinschreiben den Vertrag widerrufen, anfechten und kündigen. Wichtig dabei ist es, dies so schnell wie möglich zu tun, um sämtliche Fristen einzuhalten. Bei Problemen und Widerstand seitens der Betreiber sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, um keine Klage zu riskieren und überprüfen zu lassen, ob ein Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist.

Redaktion finanzen.net

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