Gesetzlicher Anspruch auf private E-Auto-Ladestation für Mieter
Ein neuer Beschluss der Bundesregierung gewährt Wohnungseigentümern sowie Mietern das Recht auf eine private Ladestation für Elektroautos. Demnach muss die Eigentümergemeinschaft nun nicht mehr zugunsten des Einzelnen entscheiden, sollte dieser Modernisierungsmaßnahmen durchführen wollen.
Private E-Ladestation im Mehrparteienhaus
Wer im Besitz eines Elektroautos ist, möchte dieses in der Regel auch vor der eigenen Haustüre laden. Hierfür wäre mindestens der Zugang zu einer herkömmlichen Steckdose am Autostellplatz notwendig, das ist jedoch ineffizient und unpraktisch. Eine passende E-Auto-Ladestation am eigenen Parkplatz wäre dementsprechend die praktischere Lösung.
Doch bisher war es Mietern und Vermietern nicht erlaubt, selbstständig und ohne Rücksprache solch eine Ladestation zu installieren. Der Mieter musste zunächst mit dem Vermieter klären, ob dieser mit dem Vorhaben einverstanden wäre. Danach musste sich der Vermieter mit den Eigentümern der Hausgemeinschaft auseinandersetzen.
Denn ohne Zuspruch durch die Mehrheit der Eigentümer konnte die Installation bislang untersagt werden.
Eigentümergemeinschaft verliert Mitspracherecht
Doch ein am 23. März verabschiedeter Beschluss der Bundesregierung soll diesen Prozess nun vereinfachen und eine schnellere Verbesserung der Infrastruktur für private Lademöglichkeiten erreichen.
"Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies künftig leichter realisieren", heißt es in dem Beschluss.
Konkret besagt die Gesetzesänderung, dass sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter einen Anspruch beziehungsweise das Recht auf den Bau einer Ladestation haben, ohne dass weitere Eigentümer eines Mehrparteienhauses Einspruch dagegen erheben können.
"Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranspruch mit hoher Kapazität verlangen", kommentiert Justizministerin Christine Lambrecht öffentlich, wie Chip berichtet.
Modernisierung und Einbruchschutz
Sollte der Mieter auf sein Recht bestehen und den Bau einer E-Auto-Ladestation durchführen wollen, muss er sich künftig an seinen Vermieter richten, dieser ist dann für die Umsetzung der Installation verantwortlich. Die Kosten trägt jedoch der Mieter selbst.
Der Beschluss inkludiert zusätzlich, dass Wohnungseigentümer nun ohne Zustimmung der Hausverwaltung, beziehungsweise der anderen Eigentümer, Modernisierungsmaßnahmen in Form von "Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss […]" durchführen können, konkretisiert die Gesetzesänderung. Aber auch in diesem Fall soll der Begünstigte die Kosten tragen.
Doch auch Mieter können den Anspruch auf Barrierefreiheit und Einbruchschutz geltend machen. Zudem heißt es: "Auch Entscheidungsprozesse innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften sollen effizienter und transparenter werden."
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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