Kurzarbeitergeld

Finanzielle Engpässe durch Corona-Krise: Diese Rechnungen darf man vorerst liegen lassen

17.04.20 20:24 Uhr

Finanzielle Engpässe durch Corona-Krise: Diese Rechnungen darf man vorerst liegen lassen | finanzen.net

Im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der COVID-19 Pandemie wurden viele Menschen in Kurzarbeit geschickt. Es gibt Rechnungen, die sie in dieser Situation erst einmal liegen lassen können - einige sollten aber unbedingt weiterhin bezahlt werden.

Das neue Sozialschutzpaket der Bundesregierung soll es Menschen, die aufgrund des Corona-Virus Verdienstausfälle haben, erleichtern, ihre Lebenshaltungskosten weiter zu tragen. Betroffene können Verträge pausieren, Beitragszahlungen stunden und sich weitere finanzielle Unterstützung vom Staat holen.

Die Zahlungsprobleme müssen durch das Virus entstanden sein

Neben einem leichteren, entbürokratisierten Zugang zu Sozialhilfen wie Wohngeld oder SGB III-Aufstockungsleistungen ist in dem neuen Schutzpacket die Stundung regelmäßiger Beiträge geregelt. So kann beispielsweise die Miete für drei Monate von April bis Juni 2020 gestundet werden, ohne dass der Zahlungsverzug ein rechtmäßiger Kündigungsgrund für Vermieter ist. Die Miete muss aber bis Juni 2022 nachgezahlt sein, ansonsten kann gekündigt werden. Ähnliches gilt für jede der Regelungen des Pakets: Zahlungen fallen nicht aus, sondern werden verschoben, damit die finanziellen Probleme nicht langfristig vom Verbraucher auf den Anbieter übertragen werden. Ebenso können Versicherungsbeiträge von Pflichtversicherungen gestundet werden. Aber Achtung: Sie haben kein Recht auf die Stundung von Versicherungsbeiträgen, die nicht verpflichtend sind. Viele Versicherungen bieten dies jedoch entgegenkommend an.

Bedingung ist jedoch immer: Der Zahlende muss sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen gegen das Corona-Virus entstanden sind. Das muss auch bewiesen werden. Dies ist allerdings bereits durch den Nachweis möglich, dass Sie wegen des Virus in Kurzarbeit geschickt wurden. Als Kurzarbeiter können Sie daher ohne Bedenken die Möglichkeiten des Sozialschutzpakets wahrnehmen.

Einige Verträge sollten unbedingt weiterlaufen, auch wenn die Belastung hoch ist

Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, einen Finanzplan zu erstellen und bestehende Verträge auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Überlegen Sie sich, welche Ausgaben für Sie essentiell und welche weniger wichtig sind. So finden Sie heraus, welche Beiträge Sie stunden wollen und welche Sie auf jeden Fall weiterhin bezahlen sollten. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sich nicht nach der Krise für die Rückzahlungen verschulden müssen.

Die Verbraucherzentrale warnt aber auch davor, große Verträge wie die einer Lebens- oder Rentenversicherung ohne weiteres aufzulösen: Behalten Sie auch Ihre langfristigen Perspektiven im Blick - schließlich ist in Corona-Zeiten eine gute Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht weniger wichtig als noch vor ein paar Monaten.

Übrigens: Auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Beitragseinstellungen bei Lebens- und Rentenversicherungen können in den meisten Fällen nicht rückgängig gemacht werden, was bedeutet, dass Sie am Ende auch weniger von der Versicherung haben. Daher ist es ratsam, statt einer Beitragseinstellung eine vorübergehende Ruhigstellung oder Stundung zu beantragen.

Den Anbieter immer über die Zahlungsunfähigkeit informieren

Bei alledem ist immer wichtig, dass Sie die andere Vertragspartei über Ihre Zahlungsunfähigkeit informieren. So schaffen Sie eine Vertrauensbasis, auf der Sie über den Termin der Nachzahlung und das weitere Vorgehen sprechen können. Außerdem werden Missverständnisse vermieden und es gibt weniger Papierkram. Möglicherweise können Sie auch vereinbaren, Teilzahlungen zu leisten - das mindert Ihre Belastung nach der Krise.

Redaktion finanzen.net

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