SCHUFA-Einträge löschen - So geht's
Auskunfteien wie die SCHUFA bestimmen im Hintergrund einen erheblichen Teil unseres Lebens mit. Ihr Segen verschafft Personen einen Zugang zu günstigen Krediten und Verträgen. Im Gegenzug können sie jedoch auch für Probleme sorgen. Deshalb ist eine Kontrolle der eigenen Akte sehr sinnvoll.
Die Abkürzung "SCHUFA" steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Auch wenn es sich für viele erstmal nicht so anhört, handelt es sich hierbei dennoch um ein privatrechtliches Unternehmen und nicht um eine staatliche Institution. Somit besitzt sie wie andere wirtschaftliche Betriebe eine Gewinnerzielungsabsicht und hat ihre Dienstleistungen entsprechend ausgerichtet.
Nach eigenen Angaben ist die SCHUFA der "führende Lösungsanbieter von Auskunftei- und Informationsdienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher". Das Unternehmen verfügt über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Sie dient für Unternehmen und Verbraucher als Informationsquelle, um bei einem Geschäftsabschluss Klarheit über die finanzielle Situation der gegenübersitzenden Partei zu liefern. Tagtäglich werden rund 490.000 Mal bei der SCHUFA Informationen abgerufen. Diese kommen zur Anwendung bei Sachverhalten wie der Finanzierung eines Autos, der Ratenzahlung von Möbeln oder Elektronikartikeln und beim Kauf auf Rechnung im Onlinehandel. Unsere Datensätze bei der Auskunftei haben damit einen spürbaren Einfluss auf das alltägliche Privatleben. Deshalb ist es auch wichtig, auf deren Korrektheit zu achten.
Selbstauskunft anfordern
Einmal im Jahr hat jede Person das Recht, einen kostenlosen Einblick in die eigene Akte bei den Auskunfteien zu nehmen. Von sich aus gibt die SCHUFA keine Informationsschreiben über die vorhandenen Datensätze raus. Die Beantragung zur Selbstauskunft kann postalisch oder elektronisch erfolgen. Wichtig ist, dass eine Kopie des Personalausweises hinzugefügt wird, um die eigene Identität zu bestätigen. In dem Portal "meineSCHUFA" bietet das Unternehmen Verbrauchern auch eine durchgehende Einsicht in die Akten an. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig, sodass eine monatliche Grundgebühr von den Nutzern bezahlt werden muss.
Personen können aber auch auf eine unschöne Art und Weise von einem SCHUFA-Eintrag erfahren. Die Internetseite Finanzcheck beschreibt, dass beispielsweise ein potenzieller Geschäftspartner "aufgrund eines negativen SCHUFA-Eintrags einen Vertragsabschluss mit Verweis auf die Datenbasis in der Auskunftei ablehnt". Dieser Weg darf allerdings nicht der Regelfall sein. Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen SCHUFA-Eintrag anzukündigen. Erst bei zweimaliger Abmahnung darf ein negativer Verweis vorgenommen werden. Spätestens vier Wochen vorher, muss jedoch eine Information an die betroffene Person verschickt werden. Ohne eine Benachrichtigung, ist ein neuer Eintrag unwirksam.
Fehlerhafte Einträge
Negative Einträge entstehen aufgrund nicht vertragsgemäßem Verhalten. Allerdings müssen sie nicht immer die Realität widerspiegeln. Auch der SCHUFA können Fehler unterlaufen. Bei der Fülle an Daten kommen viele Namen mehrfach vor. Flüchtigkeitsfehler führen dabei schnell zu Verwechslungen. Außerdem ist die Auskunftei auf eine richtige Übermittlung der Vertragspartner angewiesen. Geben diese falsche Daten weiter, schleichen sich ebenfalls Fehler in die Akten ein. Dabei kann es sich beispielsweise um zu hohe Schuldsummen oder bereits getilgte Kredite handeln.
Wurde ein fehlerhafter Eintrag erkannt, ist der Sachverhalt im ersten Schritt richtigzustellen. Hierfür ist ein Nachweis mit Belegen zu erbringen. Anschließend kann die SCHUFA zur Korrektur oder Löschung aufgefordert werden.
Einträge löschen lassen
Die SCHUFA hat zu bestimmten Vorfällen genaue Löschvorschriften. Belegte Falscheinträge müssen sofort entfernt werden. Dadurch wird die Aktualität und Richtigkeit der Daten gewährleistet. In den meisten Fällen handelt es sich bei den fehlerhaften Informationen um veraltete persönliche Adressen, gekündigte Konten oder falsch ausgewiesene bzw. beglichene Forderungen.
Es können allerdings auch andere Einträge bei der SCHUFA gelöscht werden. So haben Verbraucher die Möglichkeit, den Kundenservice der Auskunftei kostenlos in Anspruch zu nehmen, welcher die Einträge entsprechend prüft. Dem Sachbearbeiter kann dann die Lage erklärt werden, woraufhin dieser entscheidet, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt. Ist dies so, können negative SCHUFA-Einträge bereits vorzeitig gelöscht werden.
Titulierte Forderungen entstehen, wenn Schuldner mehrfachen Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen und die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Damit ist der Schuldner zur Bezahlung der Forderung verurteilt. Um diesen unschönen Eintrag bei der SCHUFA löschen zu lassen, muss der offene Geldbetrag zuerst in voller Höhe beglichen worden sein. Anschließend wird beim Amtsgericht eine Entfernung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragt. Daraufhin kann sich auch an die Auskunftei gewendet werden. Allerdings ist hier wiederum eine Einwilligung des Gläubigers zwingend notwendig. Stimmt dieser einer Löschung nicht zu, bleibt der Eintrag bei der SCHUFA erhalten.
Im Grunde besitzen alle Daten der SCHUFA eine bestimmte Aufbewahrungsfrist. Die meisten Einträge werden laut der Website financer nach drei Jahren automatisch gelöscht.
Redaktion finanzen.net
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