Krankes Kind am Arbeitsplatz

Darf ich mein krankes Kind zur Arbeit mitbringen?

01.04.24 17:03 Uhr

Darf ich mein krankes Kind zur Arbeit mitbringen? | finanzen.net

Immer wieder stehen Eltern, vor allem in den Wintermonaten, vor einem Problem: Wohin mit dem kranken Kind, wenn Mutter und Vater in die Arbeit müssen? Darf man es zum Arbeitsplatz mitnehmen?

Kinder am Arbeitsplatz

Grundsätzlich gibt es in diesem Fall keine gesetzlichen Vorschriften, die dem Arbeitnehmer verbieten, ein Kind - ob krank oder nicht - mit zur Arbeit zu nehmen. Aber es ist auch nicht ausnahmslos von den Chefs erlaubt. Es ist wichtig gegebenenfalls seinen Vorgesetzten im Vorhinein zu informieren, um sicherzustellen, dass es in der jeweiligen Firma geduldet ist, seine Kinder notfalls mit zur Arbeit zu bringen.

Die Art des Berufes spielt dabei ebenso eine entscheidende Rolle, da die Kinder im Normalfall nicht unfallversichert sind. So ist es leichter für eine Mutter mit Bürojob, ihr Kind mitzunehmen und vor Gefahren zu schützen, als für einen Handwerker auf einer Baustelle oder einen Chemiker im Labor. Daher ist das Mitbringen des Kindes in einigen Berufsgruppen nicht erlaubt. Da es aber trotzdem auch für die Kolleginnen und Kollegen im Büro störend sein kann, gibt es in einigen Unternehmen spezielle Eltern-Kinder-Büros oder gar die Möglichkeit, an bestimmten Tagen im Home-Office zu arbeiten, wodurch sich das Arbeitsklima erheblich verbessern kann.

Wie ist es bei einem kranken Kind?

Im besten Fall befragt man den Kinderarzt, wie ansteckend die jeweilige Krankheit ist und ob man das Kind gefahrlos mit in das Büro zu den Kolleginnen und Kollegen nehmen kann, bevor man es mit auf die Arbeit nimmt. Bei schweren oder hoch infektiösen Krankheiten sollte man das Kind definitiv zu Hause und sich selbst freistellen lassen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Betreuung gibt. Denn tatsächlich hat man als Elternteil das Recht, nicht in die Arbeit zu gehen, sondern sich zu Hause um das Kind zu kümmern, wenn das Kind laut Arzt eine Betreuung benötigt und nicht älter als zwölf Jahre ist. Dies sollte jedoch maximal fünf aufeinander folgende Arbeitstage dauern, obwohl gesetzlich bis zu zehn Arbeitstage im Jahr erlaubt sind, da der Arbeitgeber bis dahin vom Arbeitnehmer erwarten kann, eine anderweitige Betreuung zu organisieren.

Alternative Betreuungsmöglichkeiten

Auch wenn immer mehr Firmen den Umgang mit sowohl kranken als auch gesunden Kindern in der Arbeit erlauben oder sogar fördern, ist es weiterhin bei vielen Chefs und Vorgesetzten nicht gerne gesehen, weshalb man sich für den Notfall schon im Vorhinein Gedanken machen sollte, wer sich um das Kind kümmern kann. Die beste Möglichkeit ist wohl, das kranke Kind bei Verwandten unterzubringen, da beispielsweise Großeltern oftmals bereits in Rente sind und sich ohnehin freuen, wenn sie Zeit mit den Enkeln verbringen oder ihnen etwas Gutes tun können.

Eine weitere Option, die etwas unflexibler ist, wäre die Bildung eines Netzwerks aus mehreren Haushalten in der Nachbarschaft. Dieses Netzwerk sollte dann so organisiert sein, dass aus der gesamten Gruppe an Eltern immer jemand zu Hause ist, damit gegebenenfalls jemand auf kranke Kinder aufpassen kann, ohne wichtige Termine absagen zu müssen.

Redaktion finanzen.net

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