Kind über 12 krank - Welche Rechte berufstätige Eltern haben
Das kranke Kind allein zu Hause lassen aus Angst vor Verdiensteinbußen? Was Betroffene wirklich für Rechte haben, wann sie gehen dürfen und wer zahlt.
Unangenehme Situation
Es ist jedem schon einmal passiert. Das Handy klingelt - ein Anruf aus dem Sekretariat der Schule - dem oder der Kleinen geht es nicht gut. Ob eine Verletzung beim Sport, Übelkeit oder Ähnliches - das Kind kann nicht länger in der Schule bleiben. Natürlich will man als Elternteil sofort hinfahren und den Nachkommen abholen, aber oft ist das aufgrund der beruflichen Verpflichtungen nicht so einfach. Vor allem bei über 12-Jährigen ist den meisten nicht so ganz klar, ob man nicht doch am Ende unbezahlten Urlaub nehmen muss. Und das, obwohl es laut der Rechtsanwaltskanzlei Hasselbach einen Paragrafen im BGB gibt, der recht eindeutig Licht ins Dunkel bringt.
Paragraf 616 BGB
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird", heißt es hier. Wenn der Sprössling also im Haushalt lebt, kann man zumeist bei Entgeltfortzahlung zu Hause bleiben und sich um den kleinen Rekonvaleszenten kümmern, da hier die elterliche Fürsorgepflicht Vorrang hat. Trotz allem sind auch bei über 12-jährigen Kindern einige Dinge noch zu beachten.
Worauf sich der Arbeitgeber berufen kann
Erst einmal kann der Arbeitgeber wenig dagegen tun, wenn der Arbeitnehmer nach Hause geht, da das Kind krank ist, so die Anwälte der Kanzlei Hasselbach. Trotzdem hat er selbstverständlich einen Anspruch darauf, informiert zu werden. Zudem ist ein Nachweis der Verhinderung nötig, in diesem Fall also der Krankenschein des Kindes. Weiterhin darf man selbst nicht mehr als fünf Tage am Stück der Arbeit fernbleiben und es gibt ein wichtiges Ausschlusskriterium, welches jeder vorher beachten sollte, nämlich Tarifverträge. In manchen Fällen ist in Tarifverträgen das Vorgehen bei Krankheit des Kindes geregelt und so natürlich entsprechend vom Arbeitgeber zu beachten. Man sollte sich also schon vorher, wenn man Kinder hat, darüber informieren, wie genau das jeweilige Unternehmen das regelt - gibt es jedoch hierzu nichts, so gilt Paragraf 616 BGB.
Johann N. Werther / Redaktion finanzen.net
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